Bundesministerium für Bargeldloses Bezahlen

Broschüre "Bargeldlos Bezahlen"

Bargeldlos Bezahlen macht offenbar glücklich.

Warum heißt es „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz„? Richtig, weil das „Justizministerium“ ein echtes – sprich: klassisches – Ministerium ist, das wie die Ressorts Innen, Außen, Finanzen und Verteidigung schon im Grundgesetz Erwähnung findet. „Für“ heißen alle dazugekommenen und dahergelaufenen Zeitgeisterscheinungen – wie das Profilierungsfeld Politikfeld „Verbraucherschutz“.

Die armen, hochqualifizierten Juristen aus der Mohrenstraße müssen sich neuerdings mit dem ganzen Gedöns rund um den „wirtschaftlichen Verbraucherschutz“ befassen. Sie haben das V im BMJV geerbt, das dem BMEL verlorengegangen ist. Was dabei rauskommt,

ist neben den Finanzmarktwächtern eine Broschüre über das „Bargeldlose Bezahlen – im Geschäft, Internet und Ausland“. Ein Hinweis auf das rund 25-seitige, informative Heftchen darf in BargeldlosBlog natürlich nicht fehlen.

Nun fragt sich noch, was der Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas davon hält, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen des Europäischen Rates zur Interchange-Verordnung derzeit gegen eine verbraucherfreundliche Deckelung der Gebühren für (bargeldlose) Girocard-Zahlungen kämpft?

Aber das ist eine andere Geschichte. Die die Publikumsmedien offenbar nicht die Bohne interessiert. 🙁

Mit dem entsprechenden „Non-Paper“ (Burn before reading), das die Verhandlungsposition der Bundesregierung im Europäischen Rat zusammenfasst, setze ich mich bei Gelegenheit hier mal näher auseinander. Nur als Merkposten und stichwortartige Zusammenfassung:

  1. Subsidiarität
  2. nicht regulierte (europäische) domestic debit schemes können den bösen amerikanischen internationalen Verfahren V-Pay und Maestro die Stirn bieten.
  3. es gibt kein Marktversagen im Debitkartenmarkt
  4. die nationalen Kartenmärkte sind nicht hinreichend untersucht
  5. EC-Cash konkurriert wettbewerbsintensiv mit ELV und
  6. die nationalen Wettbewerbsbehörden haben die nationalen Verfahren besser im Griff.

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