Girocard 2.0: Krieg im Kartenland

Am 8. April hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gegenüber dem Bundeskartellamt eine Verpflichtungserklärung abgegeben, um ein Kartellverfahren in Sachen Girocard-Gebühren abzuwenden. Man werde ab dem 1. November 2014 auf das seit 1989 geltende, einheitliche Händlerentgelt für Girocard-Transaktionen (ehemals EC-Karte) verzichten, erklärten die vier Spitzenverbände DSGV, BVR, BdB und VÖB für ihre Schäfchen.

Statt der bisherigen Gebühr von 0,3 Prozent vom Umsatz (mindestens 8 Cent) für Girocardzahlungen sollen ab dem Stichtag nur noch bilateral mit den Kartenakzeptanten ausgehandelte Entgelte anfallen. Dumm nur, dass die Kreditwirtschaft gar nicht in der Lage ist, solche individuellen Gebühren abzurechnen. Andere sollen diese Arbeit machen und die weigern sich, dies zu den Bedingungen der DK zu erledigen.

Am 9. April legte die DK den so genannten EC-Cash-Netzbetreibern einen neuen Vertrag für die Durchführung von Girocard-Transaktionen vor. Die  Netzbetreiber, Unternehmen wie Ingenico Payment Service (ehemals: easycash), Telecash, B+S Card Service, Intercard, Paysquare, CardProcess und andere, wickeln sämtliche Girocard-Zahlungen technisch ab.

EC-Cash-Netzbetreiber als Rückgrat des Girocardsystems

Sie haben die unmittelbare Vertragsbeziehung mit den Akzeptanzstellen. Sie stellen die Kartenterminals an den Kassen im Handel, in Hotels, Restaurants, Friseursalons und Arztpraxen auf. Sie routen die Zahlungsinformationen von links nach rechts (Clearing) und, wenn es sein muss zu den Kopfstellen der Kreditwirtschaft, um PIN-Autorisierungen zu prüfen. Sie veranlassen die Lastschriften, mit denen das Geld vom Kundenkonto zum Händlerkonto geschickt wird (Settlement). Sie rechnen am Ende des Tages die anfallenden Gebühren für die Kreditwirtschaft ab.

Die Netzbetreiber sind das Vertriebsnetz und das technische Rückgrat der DK für das deutsche Girocard-System – ohne sie läuft keine einzige Kartenzahlung am POS. In anderen europäischen und internationalen Debitkartensystemen kennt man diese Rollenverteilung so nicht. Ein Aspekt, der sich im Hinblick auf die bevorstehende europäische MIF-Regulierung für die DK noch in bare Münze auszahlen soll.

Nicht unterschriftsfähiges Vertragswerk

Nach meinen derzeitigen Informationen weigern sich 14 von 20 Netzbetreibern gemeinsam und mit anwaltlicher Schützenhilfe, den neuen Netzbetreibervertrag zu unterschreiben. Andere Zahlungsdienstleister, die sich der Initiative nicht angeschlossen haben, weigern sich ebenfalls, ich habe allerdings nicht von allen 20 Informationen. Unterschrieben hat den Vertrag wohl noch niemand.

Selbst in einem Unternehmen, dessen Gesellschafter sich ausnahmslos aus dem Kreis der Kreditwirtschaft rekrutieren, hält man das 9-seitige Vertragswerk, das der DK die Abrechnung von verhandelten Girocard-Gebühren ermöglichen soll, für nicht unterschriftsfähig.

„Ich würde gegen meine vertraglichen Pflichten als Geschäftsführer verstoßen, würde ich dieses Papier unterzeichnen“, soll der Vertreter eines bankabhängigen Zahlungsdienstleisters auf einem Treffen von DK und EC-Cash-Netzbetreibern vorvergangenen Freitag in Berlin gesagt haben.

„Es herrscht Krieg zwischen Kreditwirtschaft und Netzbetreibern“, urteilt ein Branchenbeobachter, der bereits viele Höhen und Tiefen in dem leidgeprüften Abhängigkeitsverhältnis gesehen hat – von OPT bis hin zu T.A 7.0.

Worum geht´s im Krieg? Zum Mitschreiben:

Die DK hat sich verpflichtet, dass ab dem 1. November 2014 nur noch ausgehandelte Girocard-Gebühren abzurechnen. Ein Fall-Back auf den alten Standardsatz oder auf eine für diese Fälle vorgesehene „ad-hoc-Gebühr“ darf es nach der Vereinbarung mit dem Kartellamt ausdrücklich nicht geben. (Das BKartA befürchtet nach seinen Marktbeobachtungen der vergangenen Jahre, dass mit einer solchen ad-hoc-Gebühr keine Bewegung in die Gebühren kommt, weil kein Verhandlungsdruck entsteht (s.a. Fallbericht)).

Die Netzbetreiber behielten seit Bestehen des EC-Cash-Systems immer stur 0,3 Prozent bzw. 8 Cent (für Tankstellen 0,2 Prozent bzw. 4 Cent) bei jeder Debitkartenzahlung ein und führten die entsprechenden Beträge brav an die kartenausgebende Bank (Issure) ab. Sonderkonditionen für die Discounter und eine Handvoll großer Handelsunternehmen wurden bislang als Kick-Back-Zahlungen zurückerstattet.

Ab dem 1. November sollen die Netzbetreiber nun aber x-unterschiedliche Tarifsätze abrechnen, je nachdem was der Händler bzw. der Händlerkonzentrator mit der jeweiligen Issuer-Bank verhandelt hat.

Das ist ein ambitioniertes IT-Projekt, selbst wenn der Netzbetreiber gleichzeitig der Händlerkonzentrator ist, der die Girocardtransaktionen als Großhändler für den Händler ausgehandelt hat. In diesem Fall kann er – laienhaft gesprochen – im eigenen IT-System hinterlegen, welcher Gebührensatz für welchen der neun Issuer-Konzentratoren einschlägig ist.

Ohne Entgeltvereinbarung keine Transaktion

Wenn das aber nicht der Fall ist, wird es bunt. Der umstrittene neue Netzbetreibervertrag schreibt unter „Punkt 14 Entgeltabrechnung“ vor, dass Girocards an POS-Terminals nur akzeptiert werden dürfen, „wenn eine Entgeltvereinbarung des angeschlossenen Unternehmens oder eines von ihm Beauftragten mit dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister besteht.“ Der Netzbetreiber habe „hierzu alle technisch-organisatorisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen zu treffen.“ Auf eigene Kosten versteht sich.

Dummerweise finden derzeit zwischen 30 und 40 Prozent aller Girocard-Transaktionen im electronic-cash-System offline statt. Auf Wunsch der Banken. Die müssen nämlich für jede Onlineabfrage bei ihren Autorisierungskopfstellen eine Transaktionsgebühr entrichten, die sie sich im offline Verfahren sparen. Bei ec-Cash-Offline kann der Netzbetreiber jedoch gar nicht prüfen, ob eine Entgeltvereinbarung vorliegt.

Darüber hinaus ist Poseidon, die IT-Plattform von Atos Wordline, mit der die meisten Netzbetreiber ihr Geschäft abwickeln, bislang ein reines Routingsystem, das bloße Transaktionsinformationen hin und her schiebt und an das jeder Dienstleister seine eigenen Abrechnungssysteme rangeflanscht hat.

Atos will im Oktober ein neues Release mit erweiterten Abrechnungsfunktionalitäten herausbringen. Ein Monat Testphase ist allerdings etwas knapp bemessen. Um den 15. November startet überdies die „frozen zone“ an den Kassen des Einzelhandels. Im Weihnachtsgeschäft lassen Händler keinen IT-Dienstleister an die Kassensysteme heran. Getreu dem IT-Mandra „Never change a running system“.

Es wird also eine äußerst sportliche Herausforderung, ein Girocardsystem mit 2 Milliarden Transaktionen pro Jahr in weniger als 6 Monaten von einem fixen Entgelt auf bilateral verhandelte Konditionen umzuswitchen. Die Netzbetreiber schielen bereits nach Bonn und hoffen auf einen Verschiebung des Termins durch das Bundeskartellamt (siehe auch -> SEPA-Enddate).

Wenn der Wirtschaftsprüfer ungebeten anklopft

Eine weitere besonders nette Regelung sieht der Netzbetreibervertrag im Übrigen noch in Punkt 14 vor. Die DK darf dem jeweiligen Netzbetreiber einen Wirtschaftsprüfer vorbeischicken, wenn sie den „hinreichenden Verdacht“ hat, dass etwas bei den Entgeltabrechnungen nicht stimmt. Auf eigene Kosten mal wieder – versteht sich.

Für die Netzbetreiber könnte mit der Aera „Girocard 2.0“ eigentlich ein goldenes Zeitalter anbrechen. Es eröffnen sich – zumindest für einige von ihnen – neue Ertragsquellen, wenn sie Transaktionen als Großhändler einkaufen und im Wege einer Mischkalkulation an ihre Handelskunden weitergeben könnten. Allerdings verbietet zumindest der DSGV bereits solche Mischkalkulationen, die den Netzbetreibern den ganzen Umstellungs- und Abrechnungsaufwand schmackhaft machen könnte.

Fragt sich, wer diesen sich anbahnenden Machtkampf gewinnt. Ich werde in den nächsten Tagen zu diesem Thema etwas auf tote Bäume schreiben. Wenn Sie wertvolle Informationen, Einschätzungen, Anregungen oder Kommentare beisteuern wollen – stellen Sie den Blumentopf raus. Einige normalerweise sprudelnde Quellen sind zur Zeit leider versiegt bzw. nur noch ein dünnes Rinnsal.

One more thing… : Die neuen Händlerbedingungen zum Netzbetreibervertrag sehen in Punkt 2 „Kartenakzeptanz“ vor, dass „auf einen eventuellen Aufschlag (Anmerk. d. Verf.: Surcharging) sowie auf eine Nichtakzeptanz von Debitkarten von Zahlungsdienstleistern mangels Entgeltvereinbarung muss der Karteninhaber vor einer Zahlung deutlich hingewiesen“ werden muss.

Wundern Sie sich also nicht, wenn sie künftig bei Boutique Susi eine große Tafel an der Kasse vorfinden: „Wir akzeptieren heute EC-Karten von den Volksbanken Hintertupfingen und Lüdenscheid sowie von der Sparkassen Oer Erkenschwick, der Bundesbank und der Baader Bank, nicht aber …“. Natürlich wäre künftig auch eine „Happy Hour“ für Girocard-Zahlungen denkbar „von 15:00 bis 18:00 Uhr akzeptieren wir auch die Sparkasse Bergheim“. Ein goldenes Zeitalter bricht für das Debitverfahren der deutschen Kreditwirtschaft an.

 

Ein paar öffentlich zugängliche Zahlen zur Thematik finden sich auf der Seite des EHI. So sparen zum Beispiel die großen Handelsunternehmen laut EHI 26 Mio. Euro p.a., weil sie bereits bilaterale Girocardgebühren aushandeln konnten.

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