Glossar

Erklärt dies und das – kommt aber erst, wenn Rat und Zeit da ist.

Erste Hilfe zu Grundbegriffen des bargeldlosen Bezahlens (Lastschrift, Überweisung, Kredit- und Debitkarte, SEPA, etc.) bietet diese kostenfrei bestell- oder downloadbare Broschüre des Bundesverbands der deutschen Banken (BdB). Einen guten Überblick zu Fachbegriffen aus der Welt des Zahlungsverkehrs bietet auch das Glossar von PayTechLaw hier.

Acquirer: Acquirer sind Kartenzahlungsdienstleister. Sie bieten Händlern, Dienstleistern und anderen Zahlungsempfängern die Akzeptanzverträge, damit diese Kredit- oder Debitkarten akzeptieren können. Acquirer wickeln die Kartenzahlungen ab, stellen die Kartenterminals und die notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung. Dafür kassieren sie das sogenannte Disagio vom Händler, einen prozentualen Anteil vom jeweiligen Kartenumsatz. Große Acquirer mit Sitz in Deutschland sind beispielsweise Concardis und B+S Card Service.

BIN:  Die Bank Identification Number (BIN) dient der weltweiten Identifikation von Kredit- und Debitkarten innerhalb des Geldautomatennetzes. Die ersten sechs Zahlen der sechzehn-stelligen Kreditkartennummer bilden die BIN. Anhand dieser Nummer der Kartentyp und der Issuer – die Karte ausgegeben Bank – identifiziert werden.

CVV Code: CVV steht für „Card Verification Value“ und ist gleichbedeutend mit u.a. Card Validation Code (CVC) oder Sicherheitscode. Es handelt sich um eine dreit- oder vierstelligen Prüffnummer, die in der Regel auf der Rückseite der Kreditkarte aufgebracht ist. Mit dem CVV soll sichergestellt werden, dass die Karte dem Nutzer physisch vorliegt.

Charge Back:

Clearing & Settlement:

Disagio: Das Disagio bezeichnet eine prozentuale Gebühr, die Kartenakzeptanten für jede Transaktion vom jeweiligen Kartenumsatz an ihren Acquirer oder EC-Cash-Netzbetreiber bezahlen. Es besteht  aus einem Anteil für die kartenausgebende Bank (Interbankenentgelt), der Kartenorganisation und der Acquirer-Gebühr (Serviceentgelt).

EC-Karte: Die Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft will seit 2008 „Girocard“ genannt werden. Mehr als 100 Mio Girocards sind im Umlauf. Die größten Emittenten sind der DSGV und der BVR.

EC-Cash-Netzbetreiber: Heißen die Dienstleister, die die Girocard-Zahlungen für den Handel technisch abwickeln, zumeist stellen sie auch die Kartenterminals bereit. Eine Liste der von der DK zugelassenen Dienstleitster findet sie hier. Kennen muss man Ingenico Payment Service, Telecash, Intercard (gehört zu Verifone), B+S Card Service (gehört zu den Sparkassen), Cardprocess (gehört zu den Genossen) und PaySquare (gehört über zwei Ecken auch zu den Genossen).

EMV:

Interbankenentgelt: Das Interbankenentgelt – auch als „Interchange Fee“ (IF) oder „Multilateral Interchange Fee“ (MIF) bezeichnet – ist der Anteil der Kartengebühren (Disagio), der an die kartenausgebende Bank fließt. Die BaFin hat in einem Eckpunkte klargestellt, was sie als zuständige Aufsichtsbehörde nach der europäische Interbankenentgelt-Verordnung (IF-VO) unter dem Interbankenentgelt versteht – innerhalb eines klassischen Vier-Parteien-Systems wie es die Kreditkartenorganisationen von Visa und Mastercard betreiben und innerhalb des deutschen Debitverfahrens Girocard.

Issuer: Issuer sind die Banken oder Kreditkartengesellschaften, die Kunden eine Kreditkarte bereitstellen. Die Kartenemittenten oder auch Kartenherausgeber.

NFC:

Vier-Parteien-System:

Drei-Parteien-System:

SEPA: Single Euro Payments Area steht für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum und führte die europaweit einheitlichen Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlung) ein. Neben den 28 EU-Staaten zählen Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, die Schweiz und San Marino zu den teilnehmenden Ländern. SEPA-Transaktionen sind ausschließlich mit IBAN und in der Währung Euro möglich.

Payment Service Provider (PSP): Der Payment Service Provider – Zahlungsdienstleister – sorgt dafür, dass Online-Shops verschiedene Bezahllösungen anbieten können – von der Kreditkartenzahlung über Paypal, Rechnungskauf, LAstschrift – je nach Produktportfolio des Dienstleisters.

Disclaimer: Dieses Glossar dient  in erster Linie SEO- und SEM-Optimierungen und befindete sich „im Aufbau“. Die Texte stehen aller unter Korrekturvorbehalt in sachlicher, orthographischer und stilistischer Hinsicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis 🙂