Bundesregierung prüft „Lex ApplePay“

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Alle wollen ApplePay akzeptieren, anbieten oder angreifen.

Die Große Koalition erwägt, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) so zu ändern, dass Apple die NFC-Schnittstelle des iPhones für Drittanbieter öffnen muss. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Außerdem in diesem Blogpost: Die aktuellen Zahlen zur „Mobile Bezahlen“-App der Sparkassen und der genossenschaftlichen Finanzinstitute.

In der Kleinen Anfrage „Elektronische und digitale Zahlungsdienstleistungen in der Bundesregierung Deutschland“ will die Bundestagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ anlässlich des Starts von ApplePay und GooglePay von der Bundesregierung wissen, wie es um den Standort Deutschland im Hinblick auf PSD2 und den elektronischen Zahlungsverkehr bestellt ist.

Bundesbank: „Die nächsten Monate entscheiden“

Als Kronzeuge für politischen Handlungsbedarf zitieren die Grünen zum Auftakt das Handelsblatt: „Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz mahnte (ebenda) kürzlich an, die nächsten Monate seien entscheidend, welche Rolle europäische Anbieter in diesem Markt einnehmen werden“. Ab Frage 12 geht es dann konkret um die NFC-Schnittstelle von Apple, ohne Voldemort freilich beim Namen zu nennen:

Frage 12: Wie beurteilt die Bundesregierung aus Sicht eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs die Tatsache, dass bestimmte Unternehmen mit marktbeherrschenden Betriebssystemen und Plattformen ihre Schnittstellen (u.a. NFC-Schnittstelle) nicht für alle Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellen?

Antwort der Bundesregierung: „Die Offenheit von Märkten ist grundsätzlich eine wesentliche Voraussetzung für wirksamen Wettbewerb. Wenn Unternehmen mit marktbeherrschenden Betriebssystemen/Plattformen ihre Schnittstellen nicht für alle Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellen, kann hierdurch der Zugang zu den entsprechenden Märkten erschwert oder verschlossen sein. Dies kann im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts oder der Europäischen Kommission adressiert werden“.

Kurz und verletzend antworten

Das sind zunächst nur handelsübliche Allgemeinplätze ohne Aussagekraft. Parlamentarische Anfragen der Opposition beantwortet man „kurz und verletzend“, lautet ein alter Leitsatz unter Ministerialbeamten. Jedenfalls habe ich das in der alten Bonner Schule so gelernt. Bloß nicht zu viel verraten, Palttitüden streuen und ja keine Ankündigungen, die der Fragesteller für sich nutzen könnte. Die Regierung lässt sich die Kommunikation doch nicht vom politischen Gegner aus der Hand nehmen.

Umso überraschender, dass die Bunderegierung zwei Fragen weiter zum selben Themenkomplex einräumt, dass es hier überhaupt ein Thema geben könnte. Nachdem man sich bei „Frage 12“ noch auf ökonomische Binsenweisheiten und den Wortlaut des GWB zurückgezogen hat.

Frage 14: Sieht die Bundesregierung in der Nichtzurverfügungstellung bestimmter technischer Schnittstellen (NFC) für Dritte eine Wettbewerbsbeschränkung?

Antwort der Bundesregierung:Die Nichtzurverfügungstellung bestimmter technischer Schnittstellen für Dritte kann eine Behinderung von Wettbewerbern und damit eine Beschränkung des Wettbewerbs darstellen. Diese kann grundsätzlich mit der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht adressiert werden (siehe Antwort zu Frage 12). Die Bundesregierung wird die Entwicklung insgesamt weiterhin aufmerksam beobachten“.

Übersetzung: Wir geben zu, es könnte da ein Problem geben. Wir haben das auf dem Radar. Das Problem mit dem Problem ist, dass das bisherige kartellrechtliche Instrumentarium in diesem Neuland nicht greift (siehe Frage 12). Bislang kommen wir bei Interventionen nach dem GWB nicht an dem Erfordernis einer „markenbeherrschenden Stellung“ bzw. der relativen, „überlegenen Marktmacht“ vorbei. Deshalb kann Apple derzeit wohl nicht gezwungen werden, die NFC-Schnittstelle für andere Anbieter freizugeben. Der Marktanteil von iPhones/iOS am Gesamtmarkt (Smartphones/mPayment) ist zu klein, als das von einer „Marktbeherrschung“ iSd GWB gesprochen werden könnte. Konsequent daher die nächste Frage/Antwort:

Anpassungen des GWB werden geprüft

Frage 16: Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine wettbewerbsneutrale Nutzung und Öffnung von Betriebssystemen und Schnittstellen für alle Zahlungsdienstleister zu ermöglichen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung: „Die Bundesregierung prüft im Rahmen der 10. GWB-Novelle etwaigen Anpassungsbedarf des Wettbewerbsrahmens.“

Zack, Boom. Was für eine Ankündigung. Übersetzung: Die Bundesregierung räumt Handlungsbedarf ein und prüft, mit der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Apple dazu verpflichtet, die NFC-Schnittstellte des iPhones für Drittanbieter zu öffnen. Damit könnten dann beispielsweise die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Händler sowie weitere Player ihre Mobile Payment-Lösung für iPhone-Nutzer anbieten – ohne das Cupertino 0,15 Prozent vom jeweiligen Transaktionsumsatz erhält. Der wettbewerbsschädlichen digitalen Wegelagerei wäre ein Ende gesetzt.

Die anstehende 10. GWB-Novelle

Noch in diesem Jahr will Thorsten Käseberg, Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), dem Ressortchef Peter Altmaier einen Referentenentwurf zur GWB-Novelle vorlegen, wie die LZ berichtete. Bis 2020 muss Deutschland ohnehin die EU-Richtlinie zur „Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden“ (ECN+) umsetzen und daher das „Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft“ anpacken. Die Uhr läuft also, die Gesetzgebungsmaschinerie kommt in Gang. Bei der Gelegenheit will das BMWi das GWB erklärtermaßen abermals (-> siehe auch 9. GWB-Novelle) fit für das digitale Zeitalter machen und u.a. die Regeln der Missbrauchsaufsicht überarbeiten. „Der politische Trigger für die Novelle ist die Reform der Missbrauchsaufsicht“, so Käseberg. Die Marschrichtung zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht“ gibt die gleichnamige Studie der Düsseldorfer Wettbewerbsökonomen-Schmiede DICE-Consult vor. Käseberg bzw. das BMWi orientieren sich an dem Gutachten, das im Auftrag des Ministeriums erstellt wurde. Heike Schweizer, ehemalige Sonderberaterin der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, und Justus Haucap, Ex-Vorsitzender der Monopolkommission, gehören zu den Autoren.

Grundlage zum Einschreiten gegen Apple

Das DICE empfiehlt in der Analyse die „Interventionsschwelle“ für die Missbrauchsaufsicht in zwei Fallkonstellationen abzusenken. Das Kartellamt soll also anders gesagt bereits ordnend Eingreifen können, bevor der Wettbewerbsschädling eine „überlegene Marktmacht“ oder gar „eine marktbeherrschende Stellung“ erreicht.

1. Intermediationsmacht

Neben der Angebots- und Nachfragemacht, die bislang zur Bewertung der Marktmacht im GWB entscheidend sind, soll laut dem DICE-Gutachten auch eine „Intermediationsmacht“ anerkannt werden und für das Instrumentarium der Missbrauchsaufsicht herangezogen werden. Das DICE dazu: „Die zentrale Leistung, die ein Intermediär den am Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen interessierten Unternehmen anzubieten hat – ob im Wege des Wiederverkaufs oder der Vermittlung – ist ein bestimmter Absatzkanal bzw. der Zugang zu einer bestimmten Kundengruppe.“ (S. 170)

Eigentlich ist das Konzept der Intermediationsmacht für Informationsplattformen wie Reise-/Hotelvermittlungen etc. gedacht. Es lässt sich aber auch Smartphone-Betriebssysteme übertragen: Banken und andere Anbieter von mobilen Zahlungslösungen können ihre Leistung nur über die NFC-Schnittstelle des iPhones erbringen, wenn sie ApplePay nutzen. Anders können sie die iPhone-Nutzer nicht erreichen. Die „zentrale Leistung“, die Apple in diesem Kontext (Markt) erbringt, ist der Zugang zum Kunden. Passt. Kartellrechtliches Neuland freilich, aber da müssen wird durch, wenn das Kartellrecht auch im digitalen Zeitalter Märkte (bzw. Geräte/Schnittstellen) für den Wettbewerb offenhalten soll.

2. Tipping

Der zweite Vorschlag des DICE für neue Eingriffskompetenzen des Kartellamts ist das sog. Tipping. Selbstverstärkende Netzwerkeffekte, die einen Markt in monopolistische Strukturen (um-)kippen lassen. Aus der Studie zitiert: „Eine kartellrechtliche Schutzlücke kann sich somit insbesondere insoweit ergeben, als in „Tipping“-geneigten Märkten ein wettbewerbsbehördliches Einschreiten gegen ein nicht durch Leistungswettbewerb gerechtfertigtes unilaterales Verhalten, das ein Umkippen des Marktes ins Monopol begünstigt, derzeit erst ab der Schwelle der Marktbeherrschung … möglich ist.“ (S. 170)

Auch ein spannendes Thema, dieses „Tipping“. Für unser NFC-Apple-Problem aber wohl nicht einschlägig. Zumal man darüber nachdenken darf, ob die „Nichtzurverfügungstellung“ der NFC-Schnittstelle durch Leistungswettbewerb (Sicherheit & Servicelevel) gerechtfertigt ist.

Fazit & Ausblick

Wir halten fest: Die Bundesregierung erkennt an, dass die „Nichtzurverfügungstellung“ der NFC-Schnittstelle für Drittanbieter eine Wettbewerbsbehinderung beinhalten kann und „prüft“, ob diesem Problem in Rahmen der 10. GWB-Novelle begegnet werden soll. Das theoretische (dogmatische) Konstrukt dazu liegt mit dem DICE-Gutachten („Intermediationsmacht“) bereits auf dem Tisch. Das wird dann kein „Lex ApplePay“, was ja auch zu viel der Ehre wäre, aber das Problem der verschlossenen NFC-Schnittstelle ließe sich mit dem erweiterten Instrumentarium für die Missbrauchsaufsicht lösen und das ist ja offenbar auch der erklärte Wille in Berlin (Brüssel?). Jedenfalls soll das Thema auf den Prüfstand.

Bis die GWB-Novelle freilich im Gesetzblatt steht, das Bundeskartellamt eine entsprechende Verfügung erlassen hat und das OLG Düsseldorf und der BGH den Fall durchentscheiden haben, ist allerdings nicht nur viel Wasser den Rhein heruntergelaufen. Bis dahin haben die Sparkassen und die genossenschaftlichen Institute längst in den sauren Apfel gebissen. Zweistellige Millionenbeträge „Onboarding Fees“ nach Cupertino überwiesen und entrichten fleißig Tag für Tag ihren digitalen Wegezoll für jede Zahlungstransaktion, damit ihnen die digital-affinen Kunden nicht weglaufen.

Wie sagte Burkhard Balz mit der unendlichen Weisheit und dem Überblick eines Bundesbankvorstands? „Die nächsten Monate sind entscheidend“. Der ehemalige Europaabgeordnete und Commerzbänker mit CDU-Parteibuch ist BTW für das Thema „Europäische Bankenaufsicht“, nicht für den Zahlungsverkehr zuständig. Er wiederholte seine Warnung vor der Übermacht der amerikanischen Zahlverfahren jüngst noch einmal in der Welt – und beschwört gar eine Gefahr für die Finanzstabilität herauf.

Großwetterlage „Mobiles Bezahlen“

Und nun – wie versprochen – zum Wetter bzw. zu den Aussichten bei den Bemühungen der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken, die gute alte Girocard zu digitalisieren und damit ein nationales Zahlungsverkehrsscheme für Mobile Payment fit zu machen – ohne sich dem Diktat der Kunden, der Apple-Fanboys aus Cupertino zu unterwerfen.

Die Zahlen der Sparkassen

493.000 Mal wurde die App „Mobiles Bezahlen“ der Sparkassen seit dem Produktstart am 31. Juli 2018 auf Android-Smartphones installiert (Stand: 31. März). Im März gab es 52.000 Installationen, ein Plus von 48,5 Prozent im Vergleich zum Vormonat, wie die Sparkassen-Finanzgruppe mitteilt. Die Kunden der Roten haben insgesamt 289.000 Karten digitalisiert, davon sind 87 Prozent SparkassenCards. Seit dem Start der App bezahlten die Sparkassen-Kunden insgesamt 1,7 Millionen Mal an der Kasse mit ihren digitalen SparkassenCards. Dabei wurde ein Gesamtumsatz von 37,3 Millionen Euro erzielt.

Die Zahlen der Genossen

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Girocard Mobil ist offenbar noch kein Selbstläufer. Foto: BVR

Die Volks- und Raiffeisenbanken kommunizieren ihre Zahlen nicht ganz so offen, teilen aber auf Anfrage folgendes mit: Die genossenschaftlichen Institute bieten seit August 2018 ihren Kunden das mobile Bezahlen per Android-Smartphone über die VR-BankingApp an. In der App können alle angebotenen Kartenarten, also Girocard, Mastercard und Visa, digital geladen und damit an kontaktlosfähigen Terminals im Handel bezahlt werden. Derzeit bieten von rund 900 Genossenschaftsbanken in Deutschland 554 Institute diese Lösung an und es sind aktuell rund 80.924 genossenschaftliche digitale Girocards sowie 18.564 genossenschaftliche digitale Mastercard- und Visa-Karten im Einsatz. „Weitere Genossenschaftsbanken werden folgen und wir gehen von weiter steigenden Zahlen aus“, teilt der BVR noch zuversichtlich mit.

Apple kommuniziert keine Zahlen zur Verbreitung und Nutzung von ApplePay in Deutschland. Frank Braatz, Chefredakteur der Source und langjähriger Kenner der Payment-Szene in Deutschland hat für das IT-Finanzmagazin ausgerechnet, dass die Sparkassen bei dem bisherigen Tempo noch 126 Jahre benötigen, bis alle 47 Millionen SparkassenCards digitalisiert sind. It´s a long, long way…

P.S.: Ja, der Autor ist Gründungsmitglied des Vereins „Gebt die NFC-Schnittstellen frei“ und kein Freund von geschlossenen Systemen. Und ja, dieser Beitrag versteht sich als launiger, fehlbarer Diskussionsbeitrag am Stammtisch der Payment-Nerds und Kartellrechtsliebhaber. Und ja, ich halte ApplePay für digitale Wegelagerei, die dringend bekämpft werden muss.

Nachklapp 23.4.: Teile aus der Twitter-Diskussion zum Blogpost

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Erwähnung im D’Kart-Blog

Quasi den kartellrechtlichen Ritterschlag erhielt dieser kleine Blogpost am Rande des Internets durch die Erwähnung in den „SSNIPpets“ des D’Kart-Blogs. Mein absoluter Lieblingsblog, ich wünschte ich könnte so schreiben – „clare et distincte“. Ritterschlag auch deshalb, weil D’Kart vom Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Uni verantwortet wird und gemeinsam mit dem DICE sozusagen die Düsseldorfer Schule der Wettbewerbspäpste in Deutschland bildet. Ganz falsch habe ich das DICE-Gutachten dann wohl nicht verstanden. 🙂

5 Gedanken zu „Bundesregierung prüft „Lex ApplePay“

  1. Ich finde den Artikel ja schon etwas clickbaity. Im Titel steht noch die Bundesregierung plane eine Lex Apple Pay, wogegen ich im Fazit und Ausblick dann lesen darf, dass so eine Lex ja doch nicht geplant sei und man das indirekt mit der Intermediationsmacht regeln wolle. Diese Intermediationsmacht und das Tipping sind aber Regelungen, die man unabhängig von Apple Pay soweit ich weiß sowieso schon geplant hatte. Insofern sind das keine wirklichen News sondern wohl eher „status quo“. Insgesamt wirkt der Artikel auf mich, als wolle der Auto auf „Biegen und Brechen“ eine Verbindung zu Apple Pay herstellen, sodass man zu dem Schluss kommt der Autor fiebert einer Öffnung der NFC Schnittstelle gerade zu entgegen. Dies wird zudem gestützt durch die sehr subjektive und einseitige Einschätzung, dass Apple Pay ja nur „digitale Wegelagerei“ sei.

  2. Es ist Software von Apple auf einem Apple Gerät…. und Apple sollte auch selber entscheiden können, was sie damit machen….
    Sorry ich finds lächerlich… nur weil manche einfach auch nen Stück vom Kuchen haben wollen, soll sich der HERSTELLER drann halten?
    Ich hoffe sehr, dass ,wenn eine solche Forderung durchkommt, Apple eher damit droht, den NFC Chip für Deutschland einfach wieder ganz zu sperren.
    Umwege gab es ja auch früher schon Apple Pay zu nutzen.

    • So, so, die Software von Apple auf dem Gerät von Apple??? Aber deutsche Finanzdienstleister werden gezwungen eine Schnittstelle für Ihre Konten, in ihren Rechenzentren, auf ihre Kosten frei zu schalten, damit Apple dort rumfuhrwerken darf?

      Wer will denn da an wessen Kuchen?

      Sorry, aber entweder macht Apple seine Schnittstellen auch auf oder Unternehmen aus Europa dürfen in Zukunft ihre Systeme auch für die Amis sperren…

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