Konto und Karte für jedermann

Bankautomat

Kaputt: Das beschädigte Grundrecht auf Konto und Karte.

Wer Bargeld überflüssig machen will, muss dafür sorgen, dass jedermann bargeldlos zahlen kann. Deshalb kommt jetzt europaweit der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto – Zahlkarte inklusive.

„Das Recht auf ein Bankkonto ist das erste kodifizierte europäische Grundrecht“, sagte Sven Giegold, Sprecher der Europagruppe der Grünen im europäischen Parlament, jüngst auf der Payment World 2016.

Von einer Eins-zu-Eins-Umsetzung dieses Grundrechts in deutsches Recht kann nach den Plänen der Bundesregierung allerdings nicht die Rede sein.

In Deutschland gibt es seit 1995 das „Girokonto für jedermann“ auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Mit der Zahlungskontenrichtlinie schafft der europäische Gesetzgeber nun jedoch einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto.

Am Mittwoch dieser Woche wird der Finanzausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Payment Accounts Directive (PAD) beraten. Die 2. Lesung ist auf den 26. Februar terminiert.

An einem nicht ganz unwesentlichen Punkt drückt sich die Bundesregierung um die Umsetzung der Brüsseler Vorgaben:

Die Zahlungskontenrichtlinie legt in Art. 17, Abs. 1 fest, welchen Leistungsumfang die Mitgliedstaaten für das europäische Basiskonto sicherstellen müssen. Unter Buchstabe d.) heißt es dort:

„Ausführung folgender Zahlungsvorgänge innerhalb der Union:

i.) Lastschriften;
ii.) Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten, einschließlich Online-Zahlungen;
iii.) Überweisungen einschließlich Daueraufträgen an, soweit vorhanden, Terminals und Schaltern oder über das Online-System des Kreditinstituts.“

Dummerweise haben die deutschen Banken in der Regel keine Debitkarte, die im Internet als Zahlungskarte eingesetzt werden könnte. Und Kreditkarten wollen die Banken sicherlich nicht zum Basiskonto ausgeben. Ein Dilemma.

Soweit ich weiß verfügt nur Mastercard mit Maestro über eine Debitkarte, die für Online-Zahlungen eingesetzt werden kann. Visa Europe verzichtete beim Debitverfahren V-Pay auf Wunsch der Visa-Mitgliedsbanken aus Sicherheits- bzw. Kostengründen auf die Einsetzbarkeit der Karte im Netz.

Was macht also der deutsche Gesetzgeber?

Er behilft sich mit einem Trick. Statt die Kreditwirtschaft zu verpflichten, eine onlinefähige Zahlkarte herauszugeben, muss das „Basiskonto die Möglichkeit der Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels Zahlungskarten als Online-Zahlungen dem Kontoinhaber nur dann eröffnen, wenn das kontoführende Institut diese Möglichkeit auch im Übrigen Verbrauchern für deren Zahlungskonten allgemein anbietet“, so die Gesetzesbegründung (Seite 100, am Ende des 2. Absatzes). In der Regel also nicht.

Darüber hinaus verweist der Entwurf auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c. ZAG), das „jede Form der Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte erfasst und nicht danach unterscheidet, ob diese Zahlungsvorgänge als Online-Zahlungen erfolgen oder nicht“.

Ob dieser „Wir-definieren-das-weg“-Kunstgriff des Bundesfinanzministeriums ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nach sich zieht, wird sich zeigen.

Man kann jedenfalls darüber diskutieren, ob dem Ziel der EU-Richtlinie, „finanzielle Inklusion“ herzustellen, damit genüge getan wird. Mastercard ist da – freilich nicht ganz interessenfrei – anderer Auffassung, wie aus der Stellungnahme der Kreditkartenorganisation zur öffentlichen Anhörung im Bundestag Ende Januar hervorgeht.

Die Deutsche Kreditwirtschaft arbeitet neben Paydirekt, dem Internet-Bezahlverfahren, dass laut Handelsblatt bis Ende 2016 immerhin bei der Hälfte der Top50 Online-Händler integriert sein will, auch an der „Girocard online“. Ob und wann das Vorhaben allerdings je Marktreife erlangt, ist offen. Ich habe jedenfalls schon lange nichts mehr von dem Projekt gehört.

Schlussbemerkung I: Auch wenn ich mir den aufmerksamkeitserheischenden Einstieg in diesen Blog-Post nicht sparen konnte, glaube ich nicht daran, dass irgendwelche dunklen Mächte das Euro-Bargeld abschaffen wollen, um negative Zinsen und/oder eine fiskalische Totalüberwachung durchsetzen zu können. Danach steht mir nicht der Sinn. Meine 2 Cent zur Spukdebatte um die Bargeldabschaffung finden sich hier.

Das Zitat von Wolfgang Schäuble, „Niemand hat die Absicht, Bargeld abzuschaffen“, mag ungeschickt formuliert gewesen sein, am Wahrheitsgehalt der Aussage ändert das aber nichts.

Schlussbemerkung II: Sven Giegold schob seinem Zitat vom „Bankkonto als erstem europäischen Grundrecht“ die selbstkritische Bemerkung nach, dies sei vielleicht auch ein Hinweis auf eine Überregulierung des Finanzsektors. Banker, die ohnehin stets darüber klagen, dass alles Böse aus Brüssel, Berlin, Basel und Bonn kommt, werden zumindest das gerne gehört haben.

Und zum Schluss:

Ein #Twitterfundstück:

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Update 25.2.:

Der Bundestag hat das Zahlungskontengesetz heute wie von der Bundesregierung vorgeschlagen verabschiedet. Hier die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband.

5 Gedanken zu „Konto und Karte für jedermann

  1. Was würde denn jetzt eine deutsche Bank davon abhalten ein „EU Basiskonto“ mit einer VISA Electron-Karte anzubieten? Abgesehen von Händlerwünschen zu den niedrigeren Girocard-Gebühren, steht dem doch nichts entgegen, oder irre ich mich da? Einige Endkundenbanken in DE wie Ing-Diba machen das ja schon länger.

    • Also ich bin zwar kein Experte, aber die Visa die man bei der ING-Diba bekommt ist keine Visa Electron. (Bei mir hat sie das ganz normale Visa Logo, ohne den Zusatz ‚Electron‘ und die Nummer ist geprägt)

  2. >Soweit ich weiß verfügt nur Mastercard mit Maestro über eine Debitkarte, die für Online-Zahlungen eingesetzt werden kann.

    Von Visa gibts noch die Visa Electron und Visa Debit, auch wenn da sicherlich wieder die Frage aufkommt, wie man Debitkarten definieren möchte.

  3. Pingback: Zahlungskontenrichtlinie: Recht auf eine online-fähige Debitkarte?

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