Last Call zur Girocard-Klage

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Fixed it: Korrigierte BILD-Schlagzeile vom 8. Januar 2017

Die Uhr tickt. Am 31. Dezember 2019 läuft die Frist ab, um Schadenersatzansprüche wegen überteuerter Girocard-Gebühren gegen die Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft geltend zu machen. Zu diesem Stichtag verjähren etwaige kartellrechtliche Regressansprüche. Im Januar 2017 hatte die BILD-Zeitung hierzu eine „Milliarden-Klage wegen zu hoher EC-Kartengebühren“ herbeigeschrieben. Bislang wurden in der Sache nur sieben Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 125 Mio. Euro beim Landgericht Berlin eingereicht. Zu den Klägern gehören Rossmann, die Jet-Tankstellen und neuerdings auch der Mineralölkonzern Shell. Ein Verhandlungstermin steht aus, vielleicht wird es nie einen geben.

Warum Kartenakzeptanten wie Händler und Tankstellenbetreiber gegen die Bankenverbände klagen und anteilige Girocard-Gebühren aus den Jahren 2004 bis 2014 zurückverlangen, hatte ich hier („EC-Karten-Kartell kommt vor den Kadi„) und da („Erste Klage wegen Girocard-Gebühren„) ausführlich dargestellt. Gegen die Kreditkartengesellschaft Mastercard laufen insbesondere in UK vergleichbare Kartellschadensklagen. Der Kernvorwurf lautet kurzgefasst: kartellbedingt überhöhte Händlergebühren aufgrund von (systembedingten) Absprachen der Betreiber des Kartenverfahrens.

Girocard-Klagen vor dem LG Berlin

Vor dem LG Berlin sind nach der jüngsten Auskunft des Gerichts gegenüber der LZ bislang folgende Klagen gegen die Träger des Girocard-Systems (früher EC-Karte) anhängig:

(1) Az.: 16 O 262/18 Kart mit einem Streitwert von ca. 4,1 Mio. EUR; ein Kläger gegen Verbände der Banken.

(2) Az.: 16 O 387/18 Kart mit einem Streitwert von ca. 25,6 Mio. EUR; eine einzelne Klägerin der Mineralölwirtschaft gegen einen Bankenverband.

(3) Az.: 16 O 21/19 Kart mit einem Streitwert von ca.  20,1 Mio. EUR; zwei Klägerinnen gegen Verbände der Banken.

(4) Az.: 16 O 307/19 Kart mit einem Streitwert von ca. 2,89 Mio. EUR; zwei weitere Tankstellenunternehmen und auch weitere Unternehmen der Mineralölwirtschaft gegen Verbände der Banken.

(5) Az.: 16 O 309/17 Kart mit einer Hauptforderung von ca. 33 Mio. EUR und daneben noch außergerichtliche Rechtsanwalts- und Gutachtenkosten in Höhe von ca. 600 TEUR.

(6) Az.: 16 O 110/18 Kart Streitwert von circa 9,1 Mio. Euro.

(7) Az.: 16 O 167/18 Kart Streitwert von circa 29,8 Mio. Euro.

Restriktive Informationspolitik der Berliner Justiz

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Original-Schlagzeile vom 8.1.2017

Der Gerichtssprecher teilt keine Parteinamen mit und bestätigt auf Anfrage auch keine Namen auf Vorhalt. Er meint, dass „der Verfahrensabschnitt nach Eingang einer Klage bis hin zu einer mündlichen Verhandlung nicht öffentlich“ ist. Woraus sich das ergeben soll, ist mir unklar. Nach der Zustellung der Klage gibt es meines Erachtens kein Schutzbedürfnis der Parteien mehr, nicht öffentlich genannt zu werden. Aber was soll man machen, ein IFG-Antrag gegen das LG Berlin stellen? Den Gerichtspräsidenten anschreiben? Die Vorgängerin des heutigen Sprechers war noch auskunftsfreudiger und andere Gerichte in der Republik handhaben Presseauskünfte Gott-sei-Dank auch ganz anders – zeitgemäßer. Aber die Berliner Justiz ist ja bekanntermaßen in mancherlei Hinsicht sehr speziell.

Wie die LZ berichtete, gehören Rossmann (9 Mio. Euro), Jet-Tankstellen (33,6 Mio. Euro) und Shell (ich habe eine Idee) zu den Klägern. Auch sonst kursieren noch ein paar klagvolle Klägernamen, aber ich habe leider bislang keine zweite verlässliche Quelle dafür. Insofern spielt die restriktive und unverständliche Informationspolitik des Kammergerichts Berlin den mutmaßlichen Kartellanten in die Karten. Denn wenn Händler A wüsste, dass Händler B klagt, dann würde auch Händler A Klage erheben und C auch und D und … und wir hätten schnell eine „Milliarden-Klage“ zusammen. Vielleicht zu recht.

Mündliche Verhandlung nach Verjährungstermin

Noch ein weiterer Umstand führt dazu, dass die Deutsche Kreditwirtschaft der Berliner Justiz vermutlich Dank schuldet. Zweimal wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung bereits abgesetzt und verschoben. (BTW: Dem Vernehmen nach wechselte der Vorsitzende Richter der 16. Zivilkammer ebenfalls zweimal). Hätte es einen – längst überfälligen – ersten Verhandlungstermin gegeben und wäre darin deutlich geworden, dass die Klagen einen Funken Aussicht auf Erfolg haben, so hätte dies ebenfalls eine Klagewelle losgetreten. Hätte, wäre, wenn, ja, ja, der Konjunktiv II ist der Konjunktiv der Klagelieder.

Off topic: Liegt bei Payment-Nerds auf dem Bunten Teller.

Jedenfalls kommt es nun erst zur mündlichen Verhandlung, wenn es für neue Klageerhebungen wegen Verjährungseintritt zu spät ist. Kartellrechtliche Schadenersatzansprüche verjähren nach fünf Jahren (§ 33 h Abs. 1 GWB). Im Jahr 2014 verpflichtete sich die DK bekanntlich gegenüber dem Kartellamt, das „einheitliche Händlerentgelt“ abzuschaffen und Girocard-Gebühren fortan auszuhandeln.

Vergleichen oder Durchfechten?

Irgendwann im kommenden Jahr wird es dann mal losgehen mit den Verfahren und einer mündlichen Verhandlung. Das wird für Kartellrechts-Fans und Payment-Nerds ein Termin als fielen Weihnachten, Ostern und Neujahr zusammen.

Viele spannende Fragen sind zu klären: War das „einheitliche Händlerentgelt“ (0,3 Prozent vom Umsatz, mindestens aber 8 Cent) eine rechtwidrige Kartellabsprache, die Schadenersatzansprüche auslöst? Ab wann? In welcher Höhe? Wurden die Schäden nicht weitergereicht? Spielt das eine Rolle? Scheiden Regressansprüche schon deshalb aus, weil alle wussten, was gespielt wird? Könnte interessant werden.

Womöglich kommt es jedoch nie zu einem Verhandlungstermin vor dem LG Berlin.

Die Zahl der Klagen und das Volumen der Forderung sind vergleichsweise übersichtlich – jedenfalls im Vergleich mit anderen Kartellschadenskomplexen wie dem Zuckerkartell (ca. 70 Verfahren, insg. 900 Mio. Euro) oder dem LKW-Kartell (unüberschaubar, weit in den Mrd.). Daher könnte es gut sein, dass sich die Bankenverbände mit den Klägern außergerichtlich einigen – bevor ein jahrzehntelanger Weg durch die Instanzen mit ungewissem Ausgang eingeschlagen wird. Andere Stimmen sagen allerdings, dass sich die Bankverbände sehr siegesgewiss mit dem Gebiss klappern und obendrein kein Geld zu verschenken haben.

Ich fände es ja sehr schade, wenn es nicht zu einer „Erörterung des Sach- und Rechtstands“ kommt, aber darauf nehmen die Streitparteien vermutlich keine Rücksicht. 🙁

Weihnachtsgeschenk aus dem Archiv

Genug jetzt. Als Weihnachtsgeschenk für die treuen Leser und Abonnenten von BargeldlosBlog habe ich dieses schöne Archivstück vom 18.12.1984 der RBB Abendschau auf Twitter gefunden und eingepackt verlinkt. Auch damals, zur Einführung der EC-Karte, wusste man schon „Die Datenelektronik ist teuer“, der Händler zahlt´s. 🙂

Ich wünsche allen Lesern schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch bzw. immer gute Karten in 2020!

Hanno Bender

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Es freut mich immer sehr, im „Must-read-Newsletter“ der Finanz-Szene, Finanz-Szene.de, aufgegriffen zu werden.

Und eine Erwähnung im meinem Lieblingsblog D’Kart ist ebenfalls eine besondere Ehre für mich. 🙂

Update 6.März 2020

Wie ich in der LZ bereits meldete, gehört auch der Discounter Norma zu den oben aufgeführten Klägern. Norma ist ein Fan von Kartellschadenersatzklagen und hat bereits gegen das Drogeriewarenkartell prozessiert.

Wenn man die Zeit und Muße hat, kann man sich übrigens die gesamte Verhandlung der Schadensersatz-Verfahren, die Händlern und Verbrauchern gegen Mastercard und Visa vor dem UK Supreme Court führen, als Video auf den Websiten des höchsten Gerichts der britischen Insel anschauen. Von so viel Transparenz sollte sich das LG Berlin mal eine Scheibe abschneiden. Auch ein Vertreter der EU-Kommission äußert dort seine Auffassung zu der wohl streitendescheidenden „Passing on defence“ der Kartenorganisationen. Die Entscheidung wird in einigen Wochen/Monaten erwartet. BargeldlosBlog bleibt dran. 😉

3 Gedanken zu „Last Call zur Girocard-Klage

  1. Pingback: SSNIPpets (36): Close of business | D'Kart

  2. Hallo Herr Bender, wir haben uns mal dehr kurz auf einer Veranstaltung kennengelernt. Danke für Ihr Blog. Ich habe eine Idee als Alternative zum IFG: Paragraph 299 Abs. 2 ZPO.

    Warum meine Android Handy keine Paragraphen Zeichen hat, bleibt mir immer wieder verborgen…

    Viele Grüsse

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