Recht der Zahlungsdienste

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Die Bibliothek der juristischen Fachzeitungen ist um eine Spezialzeitschrift reicher. Vergangene Woche erschien die Erstausgabe der Zeitschrift „Recht der Zahlungsdienste“ (RdZ). Ich habe das Vergnügen und die Ehre, Mitglied im Beirat der Zeitschrift zu sein und mache auch deshalb hier ein bisschen Werbung für die neue Fachpublikation aus der dfv Mediengruppe.

Alle vier Monate wird die RdZ künftig Informationen rund um zahlungsdiensterechtliche Themen liefern – aus den Blickwinkeln Aufsichts- und Zivilrecht, aber auch aus der Perspektive des Steuerrechts und der Zahlungstechnologien.

„Libra, digitaler Euro, Zahlungsdiensterichtlinie II, Geldwäschegesetz,
Mobile Payment … – das sind nur einige der Themen im Bereich Zahlungsdienste, die derzeit durch die Tagespresse gehen. Doch wo findet man vertiefte Informationen dazu? Die bestehenden juristischen Fachzeitschriften greifen immer einmal wieder einzelne dieser Entwicklungen auf, aber es gibt bislang keine auch wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Publikation, die sich auf dieses Themenfeld konzentriert. Mit „Recht der Zahlungsdienste“ möchten wir diese Lücke schließen“, schreiben die Herausgeber, Dr. Mathias Hanten und Prof. Dr. Sebastian Omlor sowie die leitende Redakteurin Gabriele Bourgon in ihrem Editorial.

„Die RdZ richtet sich an Syndikusanwälte bei Zahlungsdienstleistern, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) und alle Beteiligten in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind“, erläutert Torsten Kutschke, Gesamtverlagsleiter Fachmedien Recht und Wirtschaft in der dfv-Mediengruppe.

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Autoren der Erstausgabe sind unter anderem Jens Obermüller/Dr. Felix Strassmair-Reinhagen (BaFin), Prof. Dr. Sebastian Omlor, Prof. Dr. Mathias Casper und Prof. Dr. Olaf Langner (DSGV). Mehr Infos finden sich auch auf der Homepage der RdZ.

In der Familie der Zeitschriften des „Betriebs-Berater“ hat die RdZ eine große Schwesterblatt, nämlich die seit 2011 erscheinende Zeitschrift „Recht der Finanzinstrumente (RdF) – Betriebs-Berater Kapitalmarkt“ (www.rdf-online.de).

Disclaimer – Werbekennzeichnung erforderlich?

Bin ich schon Influencer oder einfach nur irrelevant? Ich kenne mich zwar in der divergierenden Rechtsprechung zum Influencer-Marketing und zur Werbekennzeichnung von Social Media-Posts berufsbedingt ein wenig aus, dennoch oder gerade deshalb bin ich rechtsunsicher, ob ich diesen Post als „Werbung“ kennzeichnen muss.

Mit knapp 600 Abonnenten aus der Payment-Community und rund 1000 Page-Impressions am Tag der Veröffentlichung eines Posts dürfte dieser Blog freilich noch als „irrelevante Liebhaberei“ gelten, die keinen kommerziellen Zweck verfolgt (wacklige These). Ich erhalte zudem auch keinen müden Cent für diesen Beitrag und schreibe das hier aus reiner Sympathie für das Projekt, die handelnden Personen sowie aus Eitelkeit darüber, in den Beirat dieser juristischen Fachzeitung berufen worden zu sein. Allerdings stehe ich seit 2001 auch auf der Payroll meines Arbeitgebers, der dfv Mediengruppe, in dem die RdZ erscheint. Dies will ich – sicherheitshalber – nicht unerwähnt lassen. 😉

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