12 Antworten

  1. Christian
    25. Februar 2015

    Was Sie nicht erwähnen:
    Damit kippt auch die formlose Lastschrift per Eingabe und Ankreuzhäkchen. Denn SecuRePay regelt auch E-Mandatserteilung. Andere (außer Papier und E-Mandat) haben dann keine Grundlage mehr.

    Händler sollten viele der IT-Anforderungen erfülen können, wenn sie PCi-compliant sind. Aber viele der kleinen wissen ja nichtmal, trotz permanenter Mahnung der Acquirer, was das bedeutet. Zuküntig muss der Acquirer sie dann rauswerfen, auch die „big player“ die zB 3D-Secure bisher bewusst nicht einsetzen.

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  2. Hugo
    2. März 2015

    Ihre Frage ist berechtigt: „Warum soll die Materie überhaupt reguliert werden?“. Der Fraud-Kosten im Internet-Zahlungsverkehr werden ja nicht externalisiert, sondern in der Regel vom Issuer getragen. Der hat also ein marktwirtschaftliches Interesse, sicherere Produkte zu entwickeln, wenn der Schaden zu hoch wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Markt hier einwandfrei funktioniert. Auch besteht keine Gefahr für eine Gefährdung des Internet-Zahlungsverkehrs, die ein Eingreifen der ECB rechtfertigen könnte. Im Gegenteil, die Konsumenten nutzen die Internet-Zahlungsmethoden in zunehmendem Umfang. Außerdem ist das undemokratische Vorpreschen der Regulatoren, die eine Regulierung mittels der PSD II nicht abwarten können, ordnungspolitisch höchst bedenklich.

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  3. Cc
    6. März 2015

    Ich befasse mich neu mit der Materie und hätte eine Verständnisfrage zum Zeitpunkt an dem die Unternehmen agieren müssen.
    In dem Anschreiben steht, dass sich die Inhalte von „MaSin“ durch PSD2 ändern werden. Bedeutet dies, dass eine Veröffentlichung und Inkrafttreten von „MaSin“ erst nach Veröffentlichung von PSD2 geschieht? Falls ja, gilt für dt. Unternehmen hier das 1. Halbjahr 2015 (Inkraftreten) oder das 1. Halbjahr 2017 (nationale Umsetzung)

    (Quelle: http://www.voeb.de/download/zahlungsdiensterichtlinien-psd.pdf)

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    • Hanno Bender
      7. März 2015

      Disclaimer vorab: Dies ist ein Hobby-Blog. Keine Rechtsauskünfte, keine Haftung. 🙂
      Die PSD II wird zur Zeit noch verhandelt. Die Kommission will die Triolg-Verhandlungen innerhalb der lettischen Ratspräsidentschaft abschließen (Juni 2015). Zwei Jahre haben die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie Zeit. Die MaSin wird nach dem Ende der Konsultation veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die BaFin „gewährt“ sechs Monate Umsetzungsfrist.

      Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung noch vor der Sommerpause erfolgt, man ist schon weit hinter den Zeitplänen. Ein Aufschrei aus der Frankfurter Bankenwelt könnte vielleicht noch zu Änderungen und Verzögerungen führen. Die etablierten Banken können aber mit der MaSin vermutlich ganz gut leben. Im ePayment verdienen sie ohnehin kein Geld, das Thema haben sie vor langer Zeit verschafen und versuchen nun bald einen neuen, eigenen Anlauf. Hohe Markteintrittsbarrieren im ePayment werden ihnen Recht sein. Onlinehändler, Zahlungsinstitute, PSP haben keine Lobby, die sich mit den Banken messen könnte.

      Also: erst MaSin und dann PSD II. Dies kritisiert ja auch der zweite Kommentator oben, ein versierter Kenner der Materie. Die Aufsicht kommt den demokratischen Institutionen zuvor. Allerdings verspricht die BaFin Anpassungen im Nachhinein: „Insoweit kann es sein, dass die Regelungsinhalte des Rundschreibens nach Veröffentlichung der PSD 2 noch an diese angepasst werden müssen“. Klar, kann man so oder so verstehen, aber ich gehe von Anpassungen im Nachhinein aus, bzw. davon, dass die Aufsicht Fakten schaffen und Eckpfosten setzen will.

      BTW: Bei den Verhandlungen zur PSDII gelten insbesondere die Themen (1) „Zugang von Dritten zum Bankkonto“ (e.g. Sofort AG, etc.), (2) die Reichweite der starke Kundenauthentifizierung (alle ePayments, mobil, kontaktlos???) und (3) Surcharging als „hot potatoes“. Zum access to bank account soll wohl die EZB derzeit eine Sicherheitseinschätzung abgeben. Da haben die Banken noch kräftig zu lobbyieren (Datenschutz & Sicherheit vs. Wettbewerb). Beim Surcharging tun sich Parlament und Regierung schwer, niemand will zu Hause sagen: „Hey ich habe mich dafür stark gemacht, dass Händler Gebühren für Kartenzahlungen kassieren dürfen“ 🙂

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  4. Bernd
    9. März 2015

    Danke für den interessanten Betrag! Um die Verwirrung/das Bild der Lage komplett zu machen: Zwar ist „comply or explain“ für Marktteilnehmer auf dem Weg von der EZB zur EBA verloren gegangen, aber die „competent authorities“ können noch von einer Umsetzung der Guidelines absehen – wie es die UK FCA ja schon bekannt gegeben hat (siehe: http://www.fca.org.uk/firms/firm-types/payment-services-institutions; ganz unten!). Auch andere Aufseher scheinen das zu erwägen (Estland?, Österreich?), was zu begrüßen wäre, damit die Anbieter mit der PSD 2 nicht noch einmal Anpassungen vornehmen müssen. Nun hört man aber, dass dem Wettbewerbsüberlegungen entgegenstehen, denn die EZB werde für die von ihr direkt beaufsichtugten (Groß-)Banken eine eigene Regulierung schreiben. Wenn das stimmt, gäbe es eine zweigeteilte Welt, in der die großen, direkt Beaufsichtigten die EZB-Vorgaben erfüllen müssen, die anderen die der nationalen Aufsichtsbehörde. Ich kann mir das nicht recht vorstellen. Ist die EZB Regulierer auch im ZV-Bereich? Any comments?

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  5. Peter
    18. März 2015

    Danke für die Bestätigung meines Eindrucks durch diesen schönen Beitrag.

    Besonders relevant scheint mir einmal mehr, die Frage nach der Gleichbehandlung von Zahlungsdiensteanbietern in verschiedenen Jurisdiktionen. In den EBA Guidelines war ja angekündigt worden, dass die Stellungnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden, ob man die Vorgaben umsetzen wird, veröffentlicht werden soll. Leider ist eine solche Bekanntgabe nicht zu finden.

    Kritisch sehe ich auch, dass in dem Entwurf der BaFin sowohl das Comply-or-Explain Prinzip fehlt und aus Soll-Vorschriften offensichtlich Muss-Verschriften geworden sind. Ob das von in gleicher Weise von den europäischen Partnern umgesetzt wiurd, muss bezweifelt werden.

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  6. Alexis Giesen
    29. April 2015

    Sie Fragen: „Was meint die Ausnahme in Tz 43: “Transaktionen innerhalb desselben Zahlungsdienstleiters, die durch eine Risikoanalyse gerechtfertigt werden”.“

    Ich gehe davon aus, dass dass eine Art Lex PayPal ist. Denn eine PayPal Zahlungen ist eine eGeld Transaktion vom PayPal Konto der Zahlers zu dem PayPal Konto des Händlers. Ein Risikomanagement nimmt PayPal auch vor.

    Wir werden die Entwicklung gespannt weiterverfolgen, vor allem wie Händler weiterhin Lastschrift anbieten können. Ich habe das Gefühl, die MaSin führt zu einer Stärkung der Intermediäre zu Lasten des Handels.

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  7. Hanno Bender
    29. April 2015

    Die BaFin hat inzwischen 16 Stellungnahmen zum Entwurf des MaSin-Rundschreibens veröffentlicht: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2015/kon_0215_sicherheit_internetzahlungen.html Die große Preisfrage bleibt: Wer ist dafür 🙂

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  8. Jens Leinert
    6. August 2015

    Die Anforderungen des eCommerce & mCommerce Marktes widersprechen komplett den Wünschen der Banken. Wollen die Banken per Gesetz die Daseinsberechtigung zurück erlangen? Oder der Bezahlmethode PayDirekt den Weg ebnen?
    Was hat es für Konsequenzen, wenn ich mich als Händler diesen Anforderungen widersetze? Wenn ich Bitcoin als Bezahlmethode anbiete, wie soll das dann bitte umgesetzt werden. Bitcoin ist schon die sicherste Methode. Weitere Vorgabe von ahnungslosen Beamten nicht erforderlich.

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  9. Hanno Bender
    9. August 2015

    Weil zum Beitrag immer noch Kommentare eingehen: Dieser Blogpost wurde durch die vollständige Rücknahme des Rundschreiben-Entwurfs gegenstandslos. Hier mehr zum BaFin-Rückzieher, der neben den 16 Stellungnahme von berufener Seite natürlich auch durch diesen Beitrag erreicht wurde. 🙂
    Was der Rückzieher bzw. das neue Rundschreiben nun konkret für Onlinehändler, ePayment und Acquirer bzw. Payment Service Provider bedeutet, dazu wäre ein neuer Beitrag erforderlich. Kommt Zeit, kommen Zeilen.

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  10. Alex
    26. August 2015

    Und während der deutsche Payment-Markt durch MaSi zu Tode reguliert wird, präsentiert PayPal seine Antwort auf eine „starke Kundenauthentifizierung“:
    http://t3n.de/news/paypal-one-touch-passwortpflicht-633949

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