Kartellamt legt die Karten auf den Tisch

Das Bundeskartellamt hat den Fallbericht zum Kartellverfahren gegen die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft in Sachen Girocard-Gebühren veröffentlicht. Ein Schmankerl für alle Marktbeobachter und Kartenliebhaber mit detaillierten Zahlen etwa zur Verteilung von Girocard/ELV-Zahlungen bei den wichtigsten EC-Cash-Netzbetreibern.

Als flankierende Lektüre empfehle ich die aktuelle Pressemitteilung des EHI Retail Institute zur jährlichen Kartenstudie von Horst Rüter, laut der große Handelsunternehmen bereits im vergangenen Jahr 26,3 Mio. Euro Girocard-Gebühren einsparten, weil sie neuen Konditionen aushandeln konnten.

Sowie einen Artikel auf derhandel.de zur Verbändekritik am neuen Girocard-Gebührenmodell. Der Mittelstandsverbund ZGV fürchtet ein Oligopol der Netzbetreiber, die künftig als Zwischenhändler agieren können – mit eigener Marge. Und der Handelsverband HDE fragt sich, welche Verhandlungsmacht die Kartenakzeptanten denn ins Spiel bringen können, wenn an der Kartenakzeptanz kein Weg vorbei geht.

Die Forderung des HDE, das ELV-Verfahren in die „Access to bank account“ für Drittparteien Pläne der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) einzubeziehen, halte ich für folgerichtig. Bankunabhängige Player wie easycash, Telecash, Intercard, etc. könnten den Wettbewerb auf der Girocard (garantiertes PIN-Verfahren vs. ungarantiertes Unterschriftsverfahren) weiter forcieren.

Die Fallkonstellation des „wilden Lastschriftverfahrens“ (ELV) ist dem der „wilden Onlineüberweisungsverfahren“ der Sofort AG (Klarna) nicht unähnlich. (Wobei „wild“ nicht negativ gemeint ist, sondern für „bankunabhängig“ bzw. „gegen den Willen der Banken etabliert“ stehen soll. Für die in Kartenkreisen nicht unübliche Formulierung, bekam ich mal 8 Seiten Schelte von einer sehr engagierten Pressesprecherin.)

Freilich öffnet der Zugang zum Bankkonto für Drittparteien eine Flanke in punkto Datenschutz und Datensicherheit.

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