Bundestag beschließt „Lex ApplePay“

NFC-Schnittstelle,
öffne Dich!

Das Gesetzgebungsverfahren hält Stoff für einen Wirtschafts- und Politkrimi bereit. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das Gesetz „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“. In letzter Minute hatte der Finanzausschuss zuvor am Mittwoch dazu noch einen überraschenden und brisanten Änderungsantrag verabschiedet. Anbieter einer „technischen Infrastruktur“ zum „Erbringen von Zahlungsdiensten“ müssen diese Infrastruktur demnach Dritten zur Verfügung stellen (§ 58a Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz). Kurz gesagt: Das „Lex ApplePay“ ist da. Apple soll nach dem Willen des Gesetzgebers seine NFC-Schnittstelle für konkurrierende mPayment-Lösungen freigeben. Dem Scoop des Bundestages ging eine kurze und harte Lobbyschlacht voraus.

Die Sitzung im Finanzausschuss wurde am Mittwoch unterbrochen, offenbar, weil der US-Botschafter Richard Grenell und Apple im Bundeskanzleramt interveniert hatten, um das Vorhaben zu stoppen.

Weil sie diesem „enormen Druck“ letztlich doch nicht nachgaben, feierten sich die Abgeordneten der Großen Koalition nun in der Debatte zum Gesetz allesamt für ihre Standhaftigkeit feiern: „Wir hier in Deutschland bestimmen die Gesetze“, antwortete etwa Sepp Müller von der CDU/CSU-Fraktion auf eine Zwischenfrage, ob es die besagten Interventionen tatsächlich gegeben habe. Müller sprach von einer „Sternstunde des Parlaments, weil wir uns nicht die Feder führen lassen von Großkonzernen“. Bis zur letzten Minute seien Abgeordnete von „Herrschaften und Anwälten belästigt worden“, die massiv darauf gedrängt hätten, den betreffenden Tagesordnungspunkt abzusetzen. Auch Müllers Fraktionskollege Alexander Radwan bemühte die „Sternstunde des Parlaments“, da man dem Druck standgehalten habe. Für Metin Hakverdi (SPD) war die Ausschusssitzung gar eine „Werbeveranstaltung für die Demokratie“.

Na, da muss ja was losgewesen sein, hinter den Kulissen. Wenn sich Abgeordnete der Fraktion „Die Linke“ mit den Kollegen von der CDU/CSU einig sind, dass Apple & Co. hier entschieden zu weit gegangen sind, dann hat man den Lobbydruck wohl etwas überspannt, lieber Herr Cook. BTW: Ich würde mich schämen einen Grenell für meine Dienste einzuspannen (siehe Debatte, Minute 5 ff.).

Apple alarmiert

Offenbar fürchtet man sich in Cupertino vor dem neuen § 58a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). „Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde“, sagte ein Apple-Sprecher am Donnerstag dem Handelsblatt. „Wir befürchten, dass der Gesetzentwurf die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte“. (siehe unten das vollständige Apple-Statement)

Heul doch, möchte man dem armen Mann zurufen. Schrecklich, wenn sich der iPhone-Nutzer künftig selber aussuchen kann, welche mobile Zahlungslösung er als „nutzerfreundlich“ empfindet und wem er in Sachen Zahlungsverkehr vertraut.

Im Übrigen hört man von Seiten der Abgeordneten auch, dass teils weniger sachlich argumentiert wurde und mit Schadenersatzforderungen gedroht worden sei. Nach Auffassung von Apple verstößt § 58a ZAG gegen Eigentumsrechte, die Freiheit im EU-Binnenmarkt und müsse zumindest in Brüssel wegen der EU-Transparenz-Richtlinie (2015/1535) notifiziert werden (aA hierzu: in der Richtlinie gibt es wohl eine Ausnahmeregelung für Zahlungsverkehrsthemen). Mal schauen, ob sich der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss, davon beeindrucken lässt. Zugestanden sei aber auch, dass der Änderungsantrag in einer Nacht-und-Nebel-Aktion (Dienstag: 23 Uhr, wie man hört) auf den Tisch des Finanzausschusses kam.

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Ob es am Ende wirklich dazu kommt, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für die Sparkasse Kleinödweiler oder die Volksbank Hinterm Berg oder PaybackPay und Ikea öffnen wird, steht in den Sternen. Der § 58a ZAG hält viele unbestimmte Rechtsbegriffe bereit („gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen“; „…wenn sachlich gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung der Zurverfügungstellung vorliegen.“). Da bleiben noch einige Fragen und juristische Kampfgebiete offen. Es wird spannend, wer denn da herkommt, um den Anspruch geltend zu machen und wie Apple dann reagiert bzw. wie ggfs. die Gerichte entscheiden werden („angemessen„).

„Ein Zeichen in Richtung Brüssel“

Der Abgeordnete Alexander Radwan sprach in seiner Rede (min 30 ff) daher zu Recht davon, dass es sich bei der NFC-Schnittstellenproblematik letztlich um eine kartellrechtliche Frage auf EU-Ebene handelt. „Letztlich ist es [das Gesetz] eine Aufforderung an die neue EU-Kommission dieses entsprechend aufzunehmen“. Die Regelung, betont Radwan, sei kein „Lex ApplePay“ sondern betreffe auch all die anderen BigTechs und reiche in seiner Bedeutung über den Zahlungsverkehr hinaus. Es gehe um die Kundenbindung in der digitalen Wirtschaft und den Zugang zum Kunden – auch für den deutschen Mittelstand. Das Gesetz werde zu Wettbewerbsfreiheit führen. Da kann ich ausnahmsweise mal jeden Satz eines CSU-Politikers unterschreiben.

Ebenso geht es mir freilich bei der Rede von SPD-Mann Metin Hakverdi (min 28 ff.): „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Plattformmonopolisten wie Facebook, Google, Apple, Amazon, aber auch Alibaba, Alipay, Tencent und wie sie alle heißen, Bezahldienstleistungen auf den Plattformen monopolisieren. Wir müssen sie gesetzlich zwingen, ihre Plattformen für anderen Anbieter zu öffnen.“

Auch aus der Opposition kommt Zuspruch für den Vorstoß der Groko-Parlamentarier: „Ein funktionierender Wettbewerb ist der Schlüssel für den Erfolg unserer Sozialen Marktwirtschaft. Daher ist es wichtig, dass wir auch im digitalen Zeitalter allen Wettbewerbern den gleichen Marktzugang ermöglichen. Die Gesetzesänderung ist daher richtig und entspricht den Forderungen unseres eigenen Antrages“, betont die FDP-Politikerin Bettina Stark-Watzinger in einer Erklärung und verweist auf den entsprechenden FDP-Antrag zum „Fair Play im digitalen Wettbewerb“. Dieser Antrag wurde bereits am Dienstag auf den Weg gebracht und die FDP will ihn vorsichtshalber nicht zurückziehen – falls der Bundesrat bis zu seiner Entscheidung am 29. November doch noch kalte Füsse bekommt.

„Ein Applegate darf es nicht geben“

Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses, findet noch einmal klare Worte zu den dubiosen Vorgängen rund um die entscheidende Ausschusssitzung am Mittwoch:

„Wir kritisieren das Vorgehen der Koalition im Finanzausschuss. Nach mehrfacher Verzögerung stand die Regelung lange auf der Kippe. Anscheinend hatte ein US-Unternehmen in letzter Minute auf höchster Ebene interveniert. Wir erwarten mehr Rückgrat von der Bundesregierung, sich nicht von Einzelinteressen treiben zu lassen. Ein Applegate darf es nicht geben. Dass die parlamentarischen Prozesse derart gestört wurden, darf sich nicht wiederholen.“ Das Bundeskanzleramt hatte dem Vernehmen nach versucht, bremsend auf die Unionsabgeordneten einzuwirken, während aus dem SPD-geführten Finanzministerium Unterstüzung für die ZAG-Vorschrift kam.

Offene Fragen

Wie es freilich zu dieser Nacht-und-Nebel-Aktion im Finanzausschuss kam, die den § 58a ohne Verbändebeteiligung, jedwede Vorankündigungen und Diskussionen einfach mal so auf die Tagesordnung setzte. Was im Bundeskanzleramt abging und wer, wie Druck auf die Abgeordneten ausübte („Anwälte und Herrschaften“), das muss/müsste alles noch mal genauer geklärt werden. Man wundert sich, zwar nicht mehr über Richard Grenell, aber über sonst so manches. Apple wäre hierzu mal eine Erklärung schuldig – wenn man nicht als dunkle Macht im Rollkragenpullover dastehen will. Hierzu schweigt das Unternehmen jedoch. Es gibt lediglich die untenstehende Erklärung ab.

Reaktionen aus dem Markt zum „Lex ApplePay“

Von den Banken oder der Deutschen Kreditwirtschaft gibt es auffälligerweise keine Jubelschreie Pressemitteilungen zum Bundestagsbeschluss. Man schweigt und genießt offenbar die (späten) Früchte der Lobbyarbeit. Lediglich Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), meldet sich zu Wort und begrüßt den „überfälligen Beitrag zu fairem Wettbewerb“ und bekennt: „Für diese Entscheidung haben wir lange gekämpft“.

Die Reaktion von Ralf Gladis, Gründer und Geschäftsführer des Zahlungsdienstleister Computop, gegenüber der LZ (47-19) zeigt, dass sich der Payment-Markt durchaus etwas von der Öffnung der gesetzlichen Regelung verspricht: „Wir sind begeistert. Das Gesetz gibt Banken und FinTechs neue Möglichkeiten“. Gladis weist darauf hin, dass Apple bei den Smartphones zwar nur einen Marktanteil von 20 Prozent besitze, aber umsätzbezogen rund die Hälfte des mobilen Zahlungsverkehrs über Geräte aus Cupertino abgewickelt werde.

Und auch ein Statement vom Bonusprogramm Payback, das mit PaybackPay ein erfolgreiches, bankunabhängiges Mobile Payment-Verfahren im Markt hat, etabliert hat, zeigt IMHO deutlich, dass Musik in dem Thema und – um im bildhaften zu bleiben – wo der Schuh bislang drückt:

„Betriebssysteme sollten natürlich grundsätzlich ermöglichen, dass andere Apps auf Funktionalitäten des Gerätes zugreifen können und diese nicht nur den firmeneigenen Apps dienen. Nur so ist Vielfalt und Wettbewerb der Funktionalitäten möglich, und das in aller erster Linie zum Nutzen des Kunden. In der Regel wird dies ja auch von beiden Betriebssystemen so gehandhabt. Die Apple NFC Schnittstelle hat hier in den letzten Jahren eine unrühmliche Ausnahme dargestellt. Kurzfristig war dieses Vorgehen aus Apple Sicht nachvollziehbar, um eigene Services zu stützen. Langfristig kann dies keine Lösung sein. Auch Apple muss sich dem Wettbewerb stellen und als systemrelevantes Betriebssystem die Schnittstelle öffnen. Schade, dass es hierzu eines politischen Eingriffs bedarf“, sagt Carolin Thomass, Director Mobile Check-Out von Payback.

Fazit:

Nochmal für die AppleFanboys, weil die Diskussionen auf Twitter gestern schon wieder in diese Richtungen gingen: Es geht nicht darum, was der einzelne Smartphone-Nutzer toll findet oder nicht. Es geht auch nicht darum, wer die besseren Smartphones baut oder die tolleren mPayment-Lösungen programmiert.

Es geht um die generelle Frage, ob der Anbieter einer relevanten technischen Infrastruktur, diese für Drittanbieter vom Markt verschließen darf bzw. nur unter den von ihm diktierten (Entgelt-)Bedingungen öffnen darf – zumal, wenn er über eine relevante Marktposition verfügt. Meines Erachtens schadet die NFC-Schnittstellen-Politik von Apple dem Wettbewerb von mobile Zahlungslösungen. Anderes gesagt bzw. gefragt: Welche Argumente sprechen dafür, dass Apple seine NFC-Schnittstelle nur per ApplePay zur Verfügung stellt? Die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit, wie Apple betont? Über Ersteres soll doch der Nutzer entscheiden, über das Zweite der Zahlungsanbieter. Ist doch sein Bier Risiko.

In diesem Sinne: Gebt die Schnittstellen frei, halten die Märkte offen. Denn wie sagte einst Helmut Schmidt:

„Märkte sind wie Fallschirme, sie funktionieren nur, wenn sie sich öffnen.“

Der Vollständigkeithalber: Das Apple-Pressestatement

„Wir haben Apple Pay als das weltweit sicherste Zahlungssystem entwickelt. Wir glauben fest an Wettbewerb und wir wissen, dass unsere Kunden viele Optionen zur Kreditkartenzahlung und andere Zahlungsmethoden haben. Deshalb haben wir mit Tausenden Banken auf der Welt intensiv zusammengearbeitet, um Apple Pay zu dem reibungslosen und bequemen Zahlungs- und Wallet-System zu machen, das unsere Kunden von uns erwarten. Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Wir befürchten, dass der Gesetzentwurf die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte. Gerne arbeiten wir mit der Bundesregierung daran, die technischen Hintergründe von Apple Pay verständlich zu machen und wir werden auch weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden in der EU zusammenarbeiten.“

Twitter-Battle: US-Botschafter Grenell ./. de Masi (Die Linke)

Leseempfehlung

Die Exklusiv-Meldung zum „Lex ApplePay“ (das nicht so genannt werden soll) brachte Heinz-Roger Dohms im Finanz-Szene.de-Newsletter. Das Handelsblatt hat zwei gute Artikel zu den Vorgängen im Ausschuss bzw. im Hintergrund und den Reaktionen von Apple & Co. gebracht.

BargeldlosBlog möchte für sich – ganz bescheiden – in Anspruch nehmen, schon immer die Öffnung der NFC-Schnittstelle des iPhones aus wettbewerblichen / kartellrechtlichen Gründen gefordert zu haben. Als Beleg führe ich die Beiträge „ApplePay ist digitale Wegelagerei“ und „Bundesregierung prüft Lex ApplePay“ an. Würde ich heute noch weitgehend unterschreiben. 🙂

Inzwischen (18.11.) hat sich auch Payment-Papst Marcus W. Mosen auf „Payment and Banking“ zum Thema geäußert. Er zieht in Zweifel, ob die Deutsche Kreditwirtschaft vom „Lex ApplePay“ profitieren wird und sieht die Gewinner, wenn es überhaupt welche geben wird, eher an anderern Orten des Globuses beheimatet. Mag sein. Doch auch, wenn nur FinTechs, Alipay oder Tencent von der zwangsweisen Öffnung der NFC-Schnittstelle profitieren sollten, ein durchschlagendes Argument, warum Apple die Infrastruktur nicht für konkurrierende Zahlungslösungen zur Verfügung stellen sollte, sehe ich nach der interessanten Lektüre immer noch nicht.

Eine lesenswerte juristische Einordnung bzw. einen Verriss von § 58a ZAG hat Dr. Susanne Grohé auf dem PayTechLawBlog veröffentlicht.

Update 29.11.2019 – Zustimmung des Bundesrates

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in seiner heutigen Sitzung unter „TOP 7“ zugestimmt und damit das erste Spezialgesetz zur ordnungspolitischen Regulierung von Digitalunternehmen (GAFA & Co.) beschlossen.

„Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay“, heißt es auf der Website der Länderkammer kurz und knapp zu der historischen Regelung.

Die Deutsche Kreditwirtschaft gibt auf LZ-Anfrage folgende Stellungnahme zum § 58a ZAG ab: „Der Zugang zu technischen Schnittstellen ist heute ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für Zahlungsverkehrssysteme. Wichtig ist dabei, dass für alle Marktteilnehmer – ganz gleich, ob große Plattformanbieter oder Banken und Sparkassen – die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Die vom Bundesrat beschlossene Regelung für einen diskriminierungsfreien Zugang auf technische Infrastrukturen von digitalen Plattformanbietern ist hier ein Schritt in die richtige Richtung.“

Update 25.1.2020 – Kontakte Apple / US-Botschaft zum BK

Inzwischen liegen mir die Anworten zu den beiden parlamentarischen Anfragen aus der Bundestagsfraktion „Die Linke“ an die Bundesregierung vor, die zu den fraglichen Kontakten der US-Botschaft bzw. von Apple zum Bundeskanzleramt eingereicht wurden. Nach einem allgemeinen Standard-Disclaimer, laut dem Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung generell nicht lückenlos dokumentiert werden, führt die PStS des BMF Sarah Ryglewski aus, dass im fraglichen Zeitraum keine Kontaktaufnahmen durch die US-Botschaft oder den Apple-Konzern mit Vertretern der Bundesregierung stattgefunden haben. Lediglich die Leiterin Government Affairs Germany von Apple habe sich am 12. November in einer E-Mail an das Büro des Chefs des Bundeskanzleramts Helge Braun in Sachen ZAG gewandt. Die Sitzung des Finanzausschusses war am 13. November. Leiterin Government Affairs Germany von Apple ist seit 2015 Maija Salvén Haas, die auch schon für PayPal und die Deutsche Bank als Lobbyisten in Berlin tätig war.

4 Gedanken zu „Bundestag beschließt „Lex ApplePay“

  1. „Welche Argumente sprechen dafür, dass Apple seine NFC-Schnittstelle nur per ApplePay zur Verfügung stellt?“

    Ganz einfach erst einmal die Vertragsfreiheit. Aber die zählt ja nichts mehr. In Eigentum Dritter einzugreifen, wenn und wie es einem gefällt, ist mittlerweile ja wieder das normalste der Welt. Anstatt selbst etwas auf die Beine zu stellen, greift man einfach in das Eigentum anderer ein.

    Interessant auch das Statement: „Plattformmonopolisten wie Facebook, Google, Apple, Amazon, aber auch Alibaba, Alipay, Tencent“. Und ich dachte immer, für Monopole kennzeichnend ist, dass es sich um ein Unternehmen handelt. Auch hier: Die EU und Deutschland will keine Macht verlieren, deshalb greift man mit Gesetzen ein. Wo soll Apple ein Monopol haben?

  2. Laßen wir mal den Markt bestimmten.
    Fakt ist, das selbst bei Android wie die Banken schon immer Zugriff auf die NFC-Schnittstelle haben, die Lösungen die Lösungen der Banken kaum eine Rolle spielen. Sollte es beim iPhone wirklich zu der Öffnung der NFC Schnittstelle kommen werden die Bankenlösungen sicherlich noch weniger eine Rolle spielen.
    Warum sollte ich mir als Anwender von jeder Bank eine App für Mobilpayment installieren und an der Kasse dann erst umständlich entscheiden müssen mit welcher Karte ich denn heute bezahlen will/muß.

    Bei ApplePay liegt meine private und geschäftliche Kreditkarte im selben Wallet und beim bezahlen wähle ich mit einer einfachen Wischgeste auf dem Display das passende Zahlungsmittel aus.
    Schwer vorstellbar was die von der Benutzerführung noch besser und einfacher machen wollen.
    Im Moment habe ich bei ApplePay die Sicherheit das kein Drittbrettfahrer bei so sensiblen Dingen wie mobilepayment an der NFC-Schnittstelle rumbasteln kann, das bei ApplePay meine Daten recht sicher und anonym sind. Einer der Gründe warum ich mich z.B. für Apple und nicht für Android/Google entschieden habe.

    Eine Frage die mir bisher noch niemand beantworten wollte/konnte:
    Was ist wenn jetzt z.B. die Bank meiner Wahl nach einer Weile #ApplePay einstellt und nur noch die eigene BankApp mit weniger Komfort und weniger Datenschutz anbietet? Würde dann nicht die Bank ihr Monopol ausüben? Mir bliebe z.B. dann nur der Wechsel zu einer Bank mein WunschPayment-Verfahren unterstützt.

    Aber genau diese Möglichkeit habe ich ja jetzt auch schon. Für den Kunden ändert sich jedenfalls nichts weil er nach wie vor davon abhängig ist was seine Bank als Lösung anbietet.

    Weiterhin ist hier die Kostenfrage. Zwar jammern die Banken das sie an Apple (eine ihrer Meinung zu hohe) Gebühr für das Interchange abdrücken müssen. Ich frage mich aber ob die Entwicklung, Pflege und Betrieb einer eignen Lösung mit entsprechender Infrastruktur um so vieles günstiger wenn nicht sogar teurer ist.

    Geht es den Banken letztendlich überhaupt nicht um den Kunden sondern lediglich darum weiterhin die Datenhoheit über den Kunden zu bekommen ?

    Was passiert wenn NFC freigegeben wird, die AppleUser aber weiterhin bei ApplePay bleiben und die Banken auf ihrer Eigenlösung sitzen bleiben und sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt ? Kommt dann die Bankenlobby und die Ecke und drückt das nächste Gesetz durch um die Macht der Banken zu stärken ??

    Abschließend ist festzustellen, dass die Banken es selber verschuldet haben. Wenn man auf die letzten 20 Jahre mobiles Zahlen zurück blickt sieht man eine ganze Reihe von Versagen, Fehleinschätzungen, Ignorieren und nicht erkennen der Möglichkeiten des mobilen Zahlens. Das hat erst Dienste wie PayPal, GooglePay und ApplePay möglich gemacht und selbst jetzt wo für die Banken der Zug schon längst abgefahren ist wird stur weiter auf eigne Lösungen gesetzt.
    Warum bekommen die Banken im Euroraum selbst heute keine gemeinsame Paymentlösung auf die Beine gestellt ? Genau weil jeder nur an sich und seine Vorteile denkt als einmal über den eigenen Schatten zu springen und wie die großen Teich-Konzerne mal global zu denken. Jetzt soll es die deutsche Politik im Alleingang richten damit die Banken weiter wurschteln können wie bisher.

    • Das ist genau das Problem: (manche) Banken und Sparkassen meinen, dass nach wie vor das Prinzip der Hausbank Gültigkeit haben soll, und die Endkunden alle möglichen Kartenvarianten bei dieser Bank haben (sollten). Das ist eine Logik, die noch aus Zeiten des Kartendoppel stammen. Der (moderne) Kunde von heute (und noch mehr von morgen) steht auf Wahlfreiheit mit einer erstklassigen UX. Zumindest die, die sich u.a. auch deshalb bewusst für das iPhone entscheiden.

  3. Lieber Hanno Bender,

    prima, dass die Kommunikationsschnittstelle zwischen uns über verschiedene Kanäle, seit vielen Jahren offen ist. Aber hier geht’s m.E. um etwas anderes, und ich freue mich auf den weiteren Dialog!-)

    Hier nochmal meine Sicht aufs Thema:

    https://paymentandbanking.com/lex-applepay-sternstunden-in-berlin-und-woanders/

    Alles weitere werden wir sehen. Das Thema hält uns (gut) beschäftig.

    Schönes Wochenende!
    mwm

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