EU-Kommission ermittelt (endlich) gegen Apple Pay

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„That doesn’t exclude in the future that we will have a second look“, Vestager 12/2018 (Foto: EU-Kommission; Claudio Centonze)

Margrethe Vestager takes a second look. Die EU-Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin der EU-Kommission hat eine kartellrechtlich Untersuchung gegen Apple eingeleitet. Noch im Dezember 2018 sah Brüssel von Ermittlungen ab, weil Apple Pay keine „marktbeherrschende Stellung“ im mobile Payment-Markt habe. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von mobilen Zahlungslösungen, nicht zuletzt angefeuert durch die Corona-Krise, denkt die Kommission nun aber um und sieht nach einer „vorläufigen Prüfung“ Handlungsbedarf. Und auch in den USA spricht man angesichts der Praktiken von Apple mittlerweile von „highway robbery„.

„Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion „tap and go“ nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit. Apple darf den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten“, lässt sich Vestager in der Pressemitteilung zur Begründung der Verfahrenseröffnung zitieren.

Die Wettbewerbsbehörde will insbesondere prüfen, ob die Geschäftsbedingungen von Apple zur Integration von Apple Pay in Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Schnittstelle sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay gegen EU-Recht verstoßen. Nach einer „vorläufigen Prüfung“ hegt die Kommission Bedenken, ob Apple die Innovationstätigkeit hemmt und die Auswahl der Nutzer einschränkt.

„Die Kommission wird die möglichen Auswirkungen der Praktiken von Apple auf den Wettbewerb auf dem Markt für mobile Zahlungslösungen untersuchen“, heißt es in der Erklärung weiter.

Zweite Untersuchung wegen App-Store-Regeln

Zeitgleich hat die EU-Wettbewerbskommission ein zweites Untersuchungsverfahren gegen Apple eingeleitet wegen der App-Store-Regeln. Dieses Verfahren geht auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück.

„Apple legt die Regeln für den Vertrieb von Apps an Nutzer von iPhones und iPads fest. Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Gatekeepers“ eingenommen. Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert“, lässt sich Vestager diesbezüglich zitieren.

Die Kommission will insbesondere zwei Punkte unter die Lupe nehmen:

Die Kommission wird insbesondere zwei Beschränkungen untersuchen, die Apple in seinen Vereinbarungen mit Unternehmen, die Apps an Nutzer von Apple-Geräten vertreiben wollen, festgelegt hat:

(1)   Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 % auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.

(2)  Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren.

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Apple wird nun auch in den USA
Wegelagerei vorgeworfen.

Wie so oft bei kartellrechtlichen Verfahren der Kommission fragt sich der geneigte Beobachter: „Warum erst jetzt?“ und „Wie viele Jahre wird das Verfahren denn dauern – 10, 15 oder 42?“. Bis das Verfahren gegen Google behördlicherseits abgeschlossen war, hatte sich der Markt („Google Shopping“) rund dreihundertachtundvierzig Mal gedreht. Immerhin wartet Frau Vestager mit den Ermittlungen gegen Apple nicht, bis das europäische Kartellrecht – dem Beispiel der 10. GWB-Novelle folgend – für das digitale Zeitalter fit gemacht wird und die neuen Wettbewerbsinstrumente gegen Gatekeeper & und andere Wettbewerbsverhinderer geschaffen sind. Ich jedenfalls begrüße, dass Frau Vestager den BargeldlosBlogBeitrag „Apple Pay ist digital Wegelagerei“ im Hinblick auf beide Aspekte – Apple Pay und Apple Store – nun endlich gelesen und anschließend die notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Apple jedenfalls scheint kalte Füße zu bekommen und lenkt in dem öffentlichkeitswirksamen Streit mit der App Hey von Basecamp ein, wie Heise berichtet schon mal vor der WWDC ein – Cupertion will offenbar nicht noch eine weitere Frontlinie mit den Entwicklern eröffnen. 🙂

Schlusswort: „Off Topic“

Und ja, liebe Leser, ich habe mich lange nicht gemeldet und spannende Themen links liegen gelassen. Sehen Sie es mir nach, Corona bzw. Home Office/Schooling/Kindergardening haben mich in Anspruch genommen oder frei nach Prof. Christian Drosten gesagt: „Ich hatte anderes zu tun“. Better days ahead. Wenn Zeit und Rat kommt, liefere ich auch die messerscharfen Analysen aller Impact-Studien zur Interchange-Fee-Verordnung nach – von Amex, EY, EuroCommerce über EDC (Mastercard) bis hin zu Visa (letztere, liegt mir allerdings ärgerlicherweise immer noch nicht vor.)

BTW: Der UK Supreme Court hat im Fall Mastercard/Visa gegen Sainsbury’s u.a. (68 Mio.) geurteilt. -> MIF verstößt gegen EU-Wettbewerbsrecht. Die „Pass on“-Frage ist für Feinschmecker und wohl europaweit wegweisend – trotz Brexit. Genießen Sie insbesondere die Randnummern 205 und 206. A „Landmark Judgment for Sainsbury’s against Mastercard in the Supreme Court“, wie die Anwälte von Sainsbury’s meinen.

Update 18.6.2020

Auch in den USA könnte es langsam ungemütlich für Apple werden. David Cicilline, Vorsitzender im Kartellausschuss des US-Repräsentantenhaus bezeichnet die Gebühren, die Apple im App-Store kassiert im Podcast von „The Verge“ als „highway robbery“ und „unconscionable“ (= sittenwidrig = Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden). Kleiner Trost vielleicht, das ganze GAFA-Team wird von der Untersuchung des Ausschusses auf´s Korn genommen, auch insofern ein hörenswerter Podcast bzw. ein lesenswertes Transkript.

Apple-CEO Tim Cook scheint sich vor der Schlussanhörung im Ausschuss drücken zu wollen. Dabei könnte das eine illustre Doppelkopfrunde werden: Mark Zuckerberg, Jeff Bezos, Tim Cook und Larry Page – ersatzweise Sundar Pichai.

Update 2.5. 2022

Presserklärung der EU-Kommission: „Die Europäische Kommission hat Apple von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat. Durch Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften („NFC“ (Nahfeldkommunikation) oder „tap and go“) schränkt Apple den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein.“

Apple hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann gibt es ein fettes Bußgeld und ein Verfahren vor dem EuGH. Wird spannend.

Themawechsel: „The Paypers“ berichtet, dass die EU-Kommission kein weitere Waiver für die Umsetzung der starke Kundenauthentifizierung erteilen wird – Corona hin, Corona her. Die Deadline bleibt der 31. Dezember 2020. Die Quelle für die Information bleibt leider offen. In UK gewährt die FCA dem Markt Zeit bis zum 14. September 2021. Die Reaktion des europäischen Handelsverbandes EuroCommerce erfolgte postwendend am 22. Juni. Gerademal 20 Prozent der Online-Zahlungen erfolge aktuell über eine starke Kundenauthentifizierung. Dem Handel drohe ein Umsatzverlust von 90 Mrd. Euro, wenn die SCA nicht optimiert werde, schätzt das Beratungsunternehmen CMSPI.

2 Gedanken zu „EU-Kommission ermittelt (endlich) gegen Apple Pay

  1. Schöner Artikel!
    Was die „Kraft“ einer Marke doch alles bewirken kann….allen (vielen?) ist eigentlich zu teuer, dennoch machen „alle“ (viele?) mit….

  2. Warum eigentlich dieser Hass ständige Hass auf Apple?

    Die viel größere Gefahr liegt m.E. in der Daten-Wegelagerei, die Google betreibt.

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