Jahrzehntelang kassierten die deutschen Banken für Zahlungen mit der Girocard (früher: EC-Karte) eine gemeinsam festgelegte Gebühr von 0,3 Prozent vom Umsatz von Händlern, Gastronomen, Hoteliers, Tankwarten oder wer auch immer die Kartenzahlung entgegennahm. Das Bundeskartellamt schaute jahrelang tatenlos zu, obwohl die EU-Kommission und andere nationale Kartellbehörden längst gegen gleich gelagerte „Multilateral Interchange Fees“ (MIF) vorgingen. Erst im Jahr 2014 rang die Bonner Kartellbehörde der Deutschen Kreditwirtschaft eine Selbstverpflichtung ab, gemäß der die Girocard-Gebühren bilateral verhandelt werden.
Nun präsentiert die deutsche Dependance der US-amerikanischen Kanzlei Hausfeld den deutschen Banken offenbar die Rechnung für ihr Gebühren-Kartell. Die BamS berichtet von einer „Milliarden-Klage“ gegen die Herren des Girocard-Verfahrens.
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