Novum: Rabatt für bargeldlose Zahlungen beim Bäcker.
Weil der kleine Tweet mit diesem Bild auf Twitter für meine bescheidene Reichweite so steil ging (388 Likes, 51 Retweets, 22 Antworten/Kommentare an einem Tag; mein Rekord), will ich das Foto den Lesern von BargeldlosBlog auch nicht vorenthalten. Tatort: Hannover HBF. Corona, das muss man dem blöden Virus lassen, treibt die Digitalisierung in vielen Bereichen voran – so zweifelsohne beim Bezahlen an der Ladenkasse und dort auch bei den BMW-Kunden (Bäcker, Metzger, Wirte). Die galten im Vertrieb der Netzbetreiber und Acquirer immer als sehr mühseliges und wenig lukratives Geschäft.
Wie es sich auf Twitter gehört, wurde ich natürlich auch gleich belehrt. Das sei ein Filialbetrieb, den ich bitte nicht als „Bäcker“ bezeichnen sollte. Sei es drum. Ich reibe mir noch immer ungläubig die Augen. 🙂
Kartellknacker: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Am Mittwoch wird der Präsident des Bundeskartellamts seine Jahresbilanz vorstellen und ich wette meine Girocard (ohne PIN), er wird die Gelegenheit nutzen, um die Verzögerung bei der Verabschiedung der 10. GWB-Novelle zu kritisieren. Das SPD-geführte Justizministerium verweigert dem Referentenentwurf aus dem CDU-geführtem BMWi nun schon seit knapp einem Jahr die Zustimmung in der Ressortabstimmung. Dabei soll die gut vorbereitete Novelle das „Grundgesetz der sozialen Markwirtschaft“ fit für das digitale Zeitalter machen, u.a. mit einem eigenen GAFA-Paragraph (§ 19a GWB), der die stetig wachsende Markmacht der BigTechs einigermaßen bändigen soll. Hintergrund der BMJV-Blockade ist sachfremdes Koalitionsgeschacher. Sandkastenspiele, wie Justus Haucap jüngst kritisierte und selbst der oberste deutsche Verbraucherschützer, Klaus Müller, wird mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ungeduldig. Kein Wunder: Allein die epische Schlacht zwischen dem Fortnite-Entwickler Epic Games (Streithelfer: Microsoft) und dem „großen Bruder“ Apple zeigt, wie wichtig und hochspannend kartellrechtliche Ordnungspolitik aktuell ist bzw. wäre. Wir leben in spannenden Zeiten, jeder Tag ist „Day One“ – auch für das GWB.
tl;dr: Das Bundeskartellamt verweigert den Opfern des Girocard-Kartells Akteneinsicht und wurde deshalb nun vom Verwaltungsgericht Köln dazu verurteilt. Die Behörde geht in die Berufung.
And now to something completely different: Zu einem anderen hochspannenden Thema wird Herr Mundt am Mittwoch vermutlich nichts sagen, denn in diesem Fall will sich das Bundeskartellamt seltsamerweise nicht in die Karten schauen lassen. Es geht um das Girocard-Verfahren, Kartellschäden, das Verhältnis von public und private enforcement, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie um (kartellbedingt überhöhte?) Gebühren für EC-Karten-Zahlungen. Das Kartellamt verweigert Kartellopfern Einsicht in die Akten des Verfahrens gegen die Deutsche Kreditwirtschaft und wurde nun vom Verwaltungsgericht Köln dazu verurteilt. Hier streiten Kartellknacker gegen Kartellknacker.
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Episch: Fortnite nimmt den Kampf gegen die BigTechs Apple und Google auf. (Foto: Fortnite)
Wer den Payment-Prozess kontrolliert, kontrolliert die Wertschöpfungskette. Wer den AppStore kontrolliert, kontrolliert den Payment-Prozess (frei nach George Orwell). Anders gesagt: Was nutzt das schönste datengetriebene Geschäftsmodell, wenn es sich am Ende nicht monetarisieren lässt? Was nutzt die tollste App-Lösung ohne Zugang zum Kunden?
EPI: Wann startet die European Payment Initiative durch?
Eigentlich sollte heute eine Pressemitteilung den Start von EPI verkünden. Der Entwurf „to be reviewed by EPI Banks“ liegt BargeldlosBlog vor. „Eine Gruppe von 16 europäischen Großbanken aus fünf Ländern (Belgien, Frankreich, Deutschland, Spanien und den Niederlanden) startet heute die erste Implementierungsphase der European Payment Initiative (EPI)“, heißt es darin. Doch die deutschen Banken stellten sich offenbar quer und wollen erst einmal vier zentrale Punkte geklärt haben, bevor sie sich mit dem Annoucement aus dem Fenster legen. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben von Commerzbank, Deutsche Bank, DSGV und DZ Bank hervor, das BargeldlosBlog ebenfalls vorliegt.
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American Express, Visa und Mastercard können entspannt aufatmen. Die EU-Kommission hat heute ihre Bilanz zur Interbankenentgeld-Verordnung (MIF-VO) von 2015 und der damit einhergehenden Deckelung der Kredit- und Debitkartengebühren auf 0,3 Prozent bzw. 0,2 Prozent vom Umsatz veröffentlicht. Der in der MIF-VO vorgeschriebene Bericht an EU-Rat und EU-Parlament enthält keinen Vorschlag zu einer weiteren Regulierung der Kartenbranche. Die Handelslobbyisten von EuroCommerce reagieren enttäuscht. Bei den Kreditkartenorganisationen und mancher Bank dürften dagegen die Sektkorken knallen. Mit einer regelrechten Gutachterschlacht hatten beide Seiten versucht, die Kommission auf den rechten Pfad zu bringen. Derweil zeigen die aktuellen Zahlen des EHI Retail Institute erwartungsgemäß: Der Siegeszug der unbaren Zahlungsmethoden an den Kassen des Handels schreitet ebenso stetig wie unaufhaltsam voran. Und dabei sind die zuverlässigen Zahlen aus Köln noch aus der Zeit „BC“ – „before Corona“.
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„That doesn’t exclude in the future that we will have a second look“, Vestager 12/2018 (Foto: EU-Kommission; Claudio Centonze)
Margrethe Vestager takes a second look. Die EU-Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin der EU-Kommission hat eine kartellrechtlich Untersuchung gegen Apple eingeleitet. Noch im Dezember 2018 sah Brüssel von Ermittlungen ab, weil Apple Pay keine „marktbeherrschende Stellung“ im mobile Payment-Markt habe. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von mobilen Zahlungslösungen, nicht zuletzt angefeuert durch die Corona-Krise, denkt die Kommission nun aber um und sieht nach einer „vorläufigen Prüfung“ Handlungsbedarf. Und auch in den USA spricht man angesichts der Praktiken von Apple mittlerweile von „highway robbery„.
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Der Europäische Gerichtshof muss sich – wie berichtet – mit der Frage befassen, ob eine Bank die Haftung für missbräuchliche Zahlungen mit kontaktlosen Karten bis zur Grenze von 25 Euro auf ihre Kunden abwälzen kann. So sehen es die AGB der Deniz Bank in Österreich vor. Am Donnerstag hat der Generalanwalt seine Schlussanträge zum Fall vorgelegt. Hier die Zusammenfassung des frisch veröffentlichten Votums.Weiterlesen →
Wer hätte vor zwei Monaten gedacht, dass in Deutschland Toilettenpapier, Seife und Hefe rationiert werden? Vermutlich die gleichen Seher, die ahnten, dass kontaktlose Kartenzahlungen aus Hygienegründen plötzlich die angesagteste Zahlmethode im Land der Barzahler und Bedenkenträger werden.
Der Europäische Gerichtshof muss sich derweil in dieser Woche mit der Frage befassen, wer haftet, wenn die NFC-Zahlung mit einer verlorenen oder gestohlenen Karte durchgeführt wurde?
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Die Bibliothek der juristischen Fachzeitungen ist um eine Spezialzeitschrift reicher. Vergangene Woche erschien die Erstausgabe der Zeitschrift „Recht der Zahlungsdienste“ (RdZ). Ich habe das Vergnügen und die Ehre, Mitglied im Beirat der Zeitschrift zu sein und mache auch deshalb hier ein bisschen Werbung für die neue Fachpublikation aus der dfv Mediengruppe.
Alle vier Monate wird die RdZ künftig Informationen rund um zahlungsdiensterechtliche Themen liefern – aus den Blickwinkeln Aufsichts- und Zivilrecht, aber auch aus der Perspektive des Steuerrechts und der Zahlungstechnologien.
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Die mit Spannung erwartete Studie zur Evaluierung der „Interchange-Fee-Regulation“ von EY und Copenhagen Economics wurde geleakt und liegt BargeldlosBlog vor. Demnach haben sich dieKosten für Kartenzahlungen in Europa um 2 bis 3 Milliarden Euro pro Jahrreduziert. Und auch sonst ziehen die Autoren eine rundum positive Bilanz zur Regulierung der Kartengebühren: Kartenakzeptanten und Verbraucher profitieren.
Die im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie bildet nun die Basis für eine Debatte um weitere Gebührenreduzierungen per Verordnung. Der Hype um Apple Pay könnte Mastercard, Visa und den Banken dabei noch auf die Füße fallen.
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Fixed it: Korrigierte BILD-Schlagzeile vom 8. Januar 2017
Die Uhr tickt. Am 31. Dezember 2019 läuft die Frist ab, um Schadenersatzansprüche wegen überteuerter Girocard-Gebühren gegen die Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft geltend zu machen. Zu diesem Stichtag verjähren etwaige kartellrechtliche Regressansprüche. Im Januar 2017 hatte die BILD-Zeitung hierzu eine „Milliarden-Klage wegen zu hoher EC-Kartengebühren“ herbeigeschrieben. Bislang wurden in der Sache nur sieben Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 125 Mio. Euro beim Landgericht Berlin eingereicht. Zu den Klägern gehören Rossmann, die Jet-Tankstellen und neuerdings auch der Mineralölkonzern Shell. Ein Verhandlungstermin steht aus, vielleicht wird es nie einen geben.
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Lange schallt´s im Walde noch: „Let’s get digital, lieber Euro“ (Foto: Hanno Bender)
Was Facebook können will, sollte Europa allemal schaffen: Eine ditgitale Währung. Einen staatlich getragenen eEuro, mit dem sich elektronische Zahlungen schnell, sicher und kostenfrei (oder zumindest kostengünstig) 24x7x365 abwickeln lassen. Die Europäische Zentralbank hat vergangene Woche erstmals offiziell bestätigt, die Einführung einer central bank digital currency (CBDC) zu prüfen. Der EU-Finanzministerrat begrüßte das Engagement („to assess the costs and benefits“) am vergangenen Donnerstag ausdrücklich und sprach sich im gleichen Atemzug – und unter Bezug auf die Haltung der G7-Arbeitsgruppe – für eine harte Linie gegen private Stablecoins-Initiativen aus – also etwa gegen das Libra-Projekt von Facebook. Digitale Währungen sind fraglos das spannendste Thema, das die Payment-Welt aktuell zu bieten hat.
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Das Gesetzgebungsverfahren hält Stoff für einen Wirtschafts- und Politkrimi bereit. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das Gesetz „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“. In letzter Minute hatte der Finanzausschuss zuvor am Mittwoch dazu noch einen überraschenden und brisanten Änderungsantrag verabschiedet. Anbieter einer „technischen Infrastruktur“ zum „Erbringen von Zahlungsdiensten“ müssen diese Infrastruktur demnach Dritten zur Verfügung stellen (§ 58a Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz). Kurz gesagt: Das „Lex ApplePay“ ist da. Apple soll nach dem Willen des Gesetzgebers seine NFC-Schnittstelle für konkurrierende mPayment-Lösungen freigeben. Dem Scoop des Bundestages ging eine kurze und harte Lobbyschlacht voraus.
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Zahlen für das Bezahlen ist zulässig. Die FlixMobility GmbH („Flixbus“) darf von ihren Online-Kunden Gebühren für die Bezahlungen mit „Sofortüberweisung“ und PayPal verlangen. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt in einem wichtigen Grundsatzverfahren entschieden. Die gegenläufige Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben. (Update 25.3.21: Zur finalen Grundsatzentscheidung des BGH in der Sache siehe „Update“ am Ende des Textes).