Am 8. April hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gegenüber dem Bundeskartellamt eine Verpflichtungserklärung abgegeben, um ein Kartellverfahren in Sachen Girocard-Gebühren abzuwenden. Man werde ab dem 1. November 2014 auf das seit 1989 geltende, einheitliche Händlerentgelt für Girocard-Transaktionen (ehemals EC-Karte) verzichten, erklärten die vier Spitzenverbände DSGV, BVR, BdB und VÖB für ihre Schäfchen.
Statt der bisherigen Gebühr von 0,3 Prozent vom Umsatz (mindestens 8 Cent) für Girocardzahlungen sollen ab dem Stichtag nur noch bilateral mit den Kartenakzeptanten ausgehandelte Entgelte anfallen. Dumm nur, dass die Kreditwirtschaft gar nicht in der Lage ist, solche individuellen Gebühren abzurechnen. Andere sollen diese Arbeit machen und die weigern sich, dies zu den Bedingungen der DK zu erledigen. Weiterlesen