Sparkassen starten mobil durch

Handy-Zahlung: Wer es bei Aldi schafft, der schafft es überall.

Die gute alte „EC-Karte“ betritt das digitale Zeitalter. Am morgigen Montag um 9 Uhr werden die Bankleitzahlen von 308 der 385 Sparkassen für die App „Mobiles Bezahlen“ freigeschaltet. Sparkassen-Kunden können ihre Girocard (früher: „EC-Karte“) mit der App ins Handy packen und dann überall dort, wo „Girocard kontaktlos“ akzeptiert wird, mit ihrem Smartphone bezahlen.

Auch die Volks- und Raiffeisenbanken starten noch im August großflächig mit ihrer „Girocard Mobil“-Lösung. Die beiden Institutsgruppen verfügen in Deutschland mit Abstand über die größten Marktanteile im Girokontengeschäft. Sie wollen den „Mobile Payment“-Zug nicht verpassen und das Feld Apple, Google & Co. nicht kampflos überlassen.

Kommt nun der lang herbeigeschriebene erwartete Durchbruch für mobiles Bezahlen in Deutschland? Ein Praxistest und der Versuch einer Einschätzung. Weiterlesen

PayPal-Gebühren vor Gericht

Wie weit reicht das Surcharging-Verbot des § 270a BGB? (Foto: PayPal)

Seit gut sechs Monaten gilt in Europa ein weitgehendes „Surcharging-Verbot“. Händler, Dienstleister und im Grunde auch den Berliner Taxifahrern ist es seit dem 13. Januar 2018 verboten, für Kartenzahlungen, Lastschriften und Überweisungen Gebühren zu erheben. Der § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt dies als nationale Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2).

Doch greift die Vorschrift auch für PayPal, Sofortüberweisung und andere Zahlverfahren, die in der Regelung nicht genannt sind? Dies soll nun vor Gericht geklärt werden. Die Wettbewerbszentrale führt dazu zwei Musterprozesse. Weiterlesen