Die Akte zu und alle Fragen offen: Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Spitzenverbände der deutschen Banken in Sachen EC-Cash-Gebühren am 30. März eingestellt. In der Pressemitteilung lobt sich das Amt für die erfolgten Preissenkungen und im Fallbericht geben die Bonner Beamten der Bundesregierung noch schnell eine Empfehlung, wie die europäische „Interchange Fee Verordnung“ hierzulande umgesetzt werden soll. Ansonsten waschen die Wettbewerbshüter ihre Hände in österlicher Unschuld und hinterlassen mit ihrem halbherzigen Markteingriff zur Unzeit eine zerstrittene und ratlose Payment-Branche. Weiterlesen
Kartellamt beerdigt Girocard-Verfahren
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