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Zahlen für das Bezahlen ist zulässig. Die FlixMobility GmbH („Flixbus“) darf von ihren Online-Kunden Gebühren für die Bezahlungen mit „Sofortüberweisung“ und PayPal verlangen. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt in einem wichtigen Grundsatzverfahren entschieden. Die gegenläufige Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben. (Update 25.3.21: Zur finalen Grundsatzentscheidung des BGH in der Sache siehe „Update“ am Ende des Textes).
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