Warum heißt es „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz„? Richtig, weil das „Justizministerium“ ein echtes – sprich: klassisches – Ministerium ist, das wie die Ressorts Innen, Außen, Finanzen und Verteidigung schon im Grundgesetz Erwähnung findet. „Für“ heißen alle dazugekommenen und dahergelaufenen Zeitgeisterscheinungen – wie das Profilierungsfeld Politikfeld „Verbraucherschutz“.
Die armen, hochqualifizierten Juristen aus der Mohrenstraße müssen sich neuerdings mit dem ganzen Gedöns rund um den „wirtschaftlichen Verbraucherschutz“ befassen. Sie haben das V im BMJV geerbt, das dem BMEL verlorengegangen ist. Was dabei rauskommt, Weiterlesen